Neues Schloss Steinach
Das Arbeitsdienstlager im unteren Schloss
von Hans Agsteiner
Die Kulturlandschaft unserer Gemeinde wurde im Mittelalter geprägt von der Rodungstätigkeit des Klosters und Stifts Pfaffmünster sowie von den Steinacher Rittern und deren hörigen Bauern. Mit ihren bescheidenen Mitteln rangen unsere Vorfahren der Wildnis des Vorwaldgebietes den kostbaren Ackerboden ab. Die Auwiesen unserer Gegend lieferten Gras und Heu für das Vieh. Ihr Ertrag, vor allem der feuchten Mooswiesen, war relativ gering. Jahrhundertelang musste man sich mit diesem Mangel zufrieden geben; denn die technischen Voraussetzungen für eine Trockenlegung großer Gebiete lagen nicht vor. Als Beispiel sei die misslungene Riedentwässerung in den Jahren 1579 – 1583 im Fuggerbesitz Kirchheim/Schwaben erwähnt. Das landesfürstliche Mandat von 1762 nahm das „Landesculturwesen“ wieder in Angriff. Die größte Ödfläche Bayerns, das Donaumoos zwischen Neuburg a.d.Donau und Schrobenhausen gelegen, wurde unter Kurfürst Karl Theodor trockengelegt.
Im Archiv der Gemeinde Steinach befindet sich nunmehr ein umfangreicher Akt mit der Bezeichnung „Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses“, dem alle wesentlichen Aussagen des nachstehenden Berichts entnommen werden konnten. Für den freundlichen Hinweis und die Überlassung des Aktes aus dem Nachlass seines Vaters Josef Schneider, der noch lange Zeit bis zur Auflösung der Genossenschaft deren Vorsitzender war, danke ich Herrn Gemeinderat Detlev Schneider sehr herzlich.
Erste Anfänge der Mooswiesenentwässerung gehen in der alten Gemeinde Steinach auf die Zeit vor 1898 zurück. Eine erste „Genossenschaft zur Entwässerung der Steinacher Mooswiesen“ wurde gegründet, die jedoch ein eher kümmerliches Dasein fristete und wohl bald aufgelöst worden ist.
Allen Grundstückeigentümern war klar, dass die Näße ihrer Wiesen zu einem erheblichen Teil auf den unregelmäßigen Verlauf der Kinsach und des Steinachbachs zurückzuführen war. Vor allem bei Schneeschmelze und bei großen Regenfällen traten beide über die Ufer und überschwemmten die Wiesen. Die Regulierung dieser Gewässer musste deshalb Hand in Hand gehen mit den Trockenlegungs- und Drainagearbeiten. Dies galt auch für das kleine Bächlein, das in Münster durch die sogenannte Radlfleck floss.
Die Genossenschaft zur Entwässerung der Steinacher Mooswiesen
Der neue Eigentümer des Steinacher Schlossguts, Dr. August von Schmieder, war in besonderem Maße an der Wiesenkultur interessiert. Als passionierter Pferdeliebhaber brauchte er gutes Gras für seine Traber, aber auch für die 100 Milchkühe und 20 Stück Jungvieh. Seinen Bemühen um erstklassige Gräser verdankt die weltberühmte Steinacher Grünlandsaatzucht ihre Entstehung. Josef Schlicht berichtet in seinem 1908 erschienen Buch „Geschichte von Steinach“ auf Seite 42 über die Wiesenkultur des Gutsbetriebs:
„Die steinachische Schlossökonomie hat zur Zeit einen Wiesenkomplex von 351 Tagwerk verschiedener Bonität, beste Bergwiesen, aber auch geringwertige Mooweiden“.
Am 15. Oktober 1909 war es soweit. Beherzte Männer aus Steinach gründeten wiederum eine Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses, denn nur mit vereinten Kräften konnte ein so großes Werk angegangen werden. Niemand ahnte damals, dass es rund dreißig Jahre dauern würde, bis die Maßnahmen zu einem guten Ende kämen. Zum Vorsitzenden der Genossenschaft wurde der Steinacher Bürgermeister Bugl gewählt, sein Stellvertreter wurde Martin Sieber und zum Schriftführer und Kassier bestellte man den Gutsverwalter Niggl. Die Arbeiten zur Mooswiesenentwässerung waren von Euphorie und Enttäuschungen begleitet. Ein Schock war der Kostenvorschlag des Kulturbauamts Deggendorf vom März 1912 mit einem Gesamtbetrag von 30 000 Goldmark. Im Juli 1912 war der Frust so groß, dass man kurz vor der Auflösung der Genossenschaft stand. Man entschloss sich aber dann doch, weiterzumachen.
Unbeeindruckt vom Beginn des 1. Weltkriegs ging man in Steinach an die Mooswiesenentwässerung nach den Plänen des „neuen Projekts“ heran. Nun wurden polnische Kriegsgefangene bei der Entwässerung eingesetzt. Doch die Arbeiten kamen nur schleppend voran.
Endgültige Durchführung der Entwässerungsmaßnahmen unter Beteiligung des Freiwilligen Arbeitsdienstes und des Reichsarbeitsdienstes
Einem Schreiben des Kulturbauamtes Deggendorf vom 24. Oktober 1932 ist Folgendes zur Mooswiesenentwässerung zu entnehmen:
„Das Bezirksamt Straubing wurde über den gegenwärtigen Stand der Sache in Kenntnis gesetzt, insbesondere darüber, dass beabsichtigt ist, das genannte Unternehmen mit Hilfe des freiwilligen Arbeitsdienstes durchzuführen“.
Weiter wurde ausgeführt, dass durch die Übernahme der Arbeitslöhne durch das Reich die Genossenschaft wesentlich entlastet werde.
Das Kulturbauamt nahm in dem genannten Schreiben auch zur Frage der Existenz der Genossenschaft Stellung:
„Nach Aktenlage besteht die am 15.10.1908 gegründete Genossenschaft heute noch zu Recht, nachdem der Auflösungsbeschluss vom 22.7.1913 durch Regierungs-Entschließung vom 13.1.1916 No 43086 formell für ungiltig erklärt wurde..“
Der „Arbeitsdienst“ war eine 1920 in Bulgarien entstandene und von mehreren Ländern übernommene Einrichtung, um die männlichen, z.T. Auch die weiblichen Jugendlichen zur Ableistung gemeinsamer Arbeit für den Staat gegen bescheidenes Entgelt zusammenzufassen, auch zu Notstandsarbeiten in Zeiten der Arbeitslosigkeit. Ein freiwilliger Arbeitsdienst bestand vorübergehend in Deutschland ( um 1931), aber auch in den Niederlanden, Polen und den USA.
Der Freiwillige Arbeitsdienst in Steinach
Auch der Gemeinderat Steinach stand hinter dem neuen Unternehmen. Der Beschluss vom 24. November 1932 behandelt die Errichtung des freiwilligen Arbeitsdienstes in Steinach. Einstimmig wurde beschlossen:
- Der Gemeinderat ist mit einer baldigen Errichtung des freiwilligen Arbeitsdienstes einverstanden.
- Der Gemeinderat ist einstimmig für die Errichtung eines Musterlagers für den freiwilligen Arbeitsdienst.
- Wegen der Bestimmung des Trägers des Unternehmens überläßt der Gemeinderat den Beschluss der Genossenschaftsversammlung.
Wenige Tage darauf, am 29. November 1932, fand im Lutz`schen Gasthaus in Steinach eine Genossenschaftsversammlung der Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses statt. Genossenschaftsvorsitzender Bugl ging bald zu Punkt 2 der Tagesordnung über: „Besprechung der Durchführung der noch nötigen Entwässerungsarbeiten mit Hilfe des freiwilligen Arbeitsdienstes“. Umfangreich informierte nun Landesökonomierat Niggl über das geplante Vorhaben, bei dessen Durchführung erfolge „ohne dass wesenliche Kosten für die beteiligten Genossen entstehen“. Zu den Kosten führte Niggl weiter aus: „Die Bezahlung der Freiwilligen erfolgt durch den Träger des Arbeitsdienstes bezw. durch das Reich. Es werden 2,-- M. (später geändert auf 1,70 – 1,80 M) pro Mann vergütet von denen zu bestreiten ist: Der Lagerunterhalt, die Beköstigung, die Versicherung & Taschengeld. Durch die Genossen ist das Arbeitsgerät zu beschaffen und das für die Durchführung des Objektes nötige Material.“ Niggl regte an, dass „für der Träger des Arbeitsdienstes bei der Durchführung der Verpflegung dadurch untestützt werden soll, dass freiwillige Leistungen für die Verpflegung gegeben werden, wie Holz, Gemüse, Fleisch, Obst, Mehl usw. Mit den Arbeiten soll möglichst bald begonnen werden“.
Nach den Ausführungen im Protokoll wurde von einem Versammlungsteilnehmer die Frage aufgeworfen, „ob man nicht die Arbeitslosen mit zu den Arbeiten heranziehen könnte. Darauf antwortete Herr Oberregierungsrat Salzberger, dass das im Wege des freiwilligen Arbeitsdienstes nicht gehe, dass aber versucht wird, die Arbeitslosen heranzuziehen“.
Euphorisch berichtet darüber das Straubinger Tagblatt am 2. Dezember 1932 unter der Überschrift „Das Steinacher Moos wird entwässert – Wertvoller Boden soll dem Anbau nutzbar werden – Ein Projekt aus dem Jahr 1908 wird Wirklichkeit“. Der Artikel wird nachstehend auszugsweise widergegeben:
„Ein Dornröschen, das lange im Verborgenen geweilt hatte, das wieder zum Leben erweckt wurde: Die Genossenschaft zur Entwässerung des Mooses Steinach. Die Genossenschaftsgründung erfolgte am 15. Oktober 1908; aber trotz mannigfacher Versuche, das Projekt zur Durchführung zu bringen, war es immer wieder an der Macht der Verhältnisse gescheitert....Der Initiative und dem unermüdlichen Schaffen des Herrn Landesökonomierates Niggl ist es zu verdanken, daß das Unternehmen wieder auf das Tapet gebracht wurde, und daß nunmehr die Durchführung des Unternehmens Hand und Fuß bekommen soll...“
„Das Lager soll ein Musterlager werden...“
Der wichtigste Punkt war wohl die Unterbringung der Arbeitsdienstleistenden; denn ohne die nötigen Unterkünfte für die Arbeitsdienstler wäre die Mooswiesenentwässerung nicht möglich gewesen. Dazu wird in dem Zeitungsartikel über die Genernalversammlung Folgendes ausgeführt:
„Die Schmiedersche Gutsverwaltung resp. Herr von Schmieder, der an den Steinach berührenden Fragen immer das wärmste Interesse und das größte Entgegenkommen bekundete, hat sich bereit erklärt, das Unternehmen nach jeder Richtung zu fördern; und zwar durch Überlassung von geeigneten Wohnräumen im neuen Schloß, Beheizung, Beleuchtung, durch Leistung von Fahrdiensten und Befriedigung benötigter Sachbedürfnisse, durch zur Verfügung-Stellen von einem Gartenanteil an den Träger des Dienstes“.
Abschließend führt der Berichtsverfasser zur Generalversammlung aus:
„Der Tag war ohne Zweifel ein großer Tag für Steinach. Das Lager, das dortselbst geschaffen werden soll, soll ein Musterlager werden, und soll den Namen Steinach, der heute weit über die deutschen Grenzpfähle hinaus geht, auch nach der Richtung hin Klang und Ruhm verleihen“.
Die Steinacher Genossenschaft bat nun das Bezirksamt Straubing um Zustimmung für die geplanten Maßnahmen. In einem weiteren Schreiben vom 17. Dezember 1932 teite die Genossenschaft dem Bezirksamt mit, dass das Kulturbauamt Deggendorf bereits an der Ergänzung eines schon vorhandenen Projekts arbeite. Außerdem seien mit möglichen Trägern des Dienstes Verhandlungen gepflogen worden, so mit dem Caritasverband und dem „Stahlhelm“. Weiter wurde ausgeführt: „Es melden sich fortlaufend junge Leute, die lieber heute wie morgen mit der Arbeit beginnen würden, ein Zeichen dafür, dass wenigstens ein Teil unserer Jugend noch arbeitswillig ist“.
Mit Schreiben vom 3. Januar 1933 berichtet Niggl dem Bezirksamt Straubing, dass der „Stahlhelm“ zum Träger des Dienstes gewählt worden sei und man beabsichtige, das Lager Steinach im Frühjahr 1933 zu eröffnen. Es kämen zwei Arbeiten in Frage:
- die Entwässerung des Steinacher Mooses und
- der Bau eines Wirtschaftsweges.
Am 31. Januar 1933 bezifferte das Kulturbauamt Deggendorf die geschätzten Kosten wie folgt:
„Die Gesamtkosten beziffern sich laut Kostenvoranschlag auf rund 26 000 RM, wenn alle Arbeiten unter Zugrundelegung des ortsüblichen Taglohnes verrichtet werden. Nachdem das Unternehmen aber mit Hilfe des freiwilligen Arbeitsdienstes durchgeführt werden soll, erhöhen sich die Baukosten mit Rücksicht auf die kürzere Arbeitszeit, Minderleistung Jugendlicher etc. und dadurch bedingte höhere Tagschichtenzahl auf 32 700 RM, wovon 3 700 RM Materialkosten sind. Von dieser Summe kann ein Betrag von 2 100 RM als Naturalleistung der Beteiligten aufgebracht werden, sodass die Genossenschaft lediglich 1600 RM in bar aufzubringen hätte. Hievon fallen 350 RM auf Neuansaat, wofür das Saatgut von der Gutsverwaltung gestellt wird, sodass der Baraufwand lediglich mit 1 250 RM zu veranschlagen ist. Bei 177,989 ha = 519,45 Tagwerk Beizugsfläche und 3 700 RM für Materialbeschaffung teffen auf 1 ha = 21 RM oder auf ein Tagwerk 7,15 RM. Die Belastung ist so gering, dass auch der kleinste Landwirt im Stande ist, diesen Betrag zu leisten“.
Zum „Träger des Dienstes“ wird der „Stahlhelm - Bund der Frontsoldaten“ bestellt
Ein auf den 21. Februar 1933 datiertes (nicht unterzeichnetes) Vertragsexemplar regelt in 17 Paragraphen die rechtlichen Beziehungen zwischen dem „Stahlhelm B.d.F. Landesverband Bayern, Gau Niederbayern“ (Träger des Dienstes) und der „Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses“ (Träger der Arbeit). Der zeitliche Umfang des Projekts wird darin mit 14 460 Tagschichten bei einer Belegstärke von 2 Führern und 80 Mann auf die Dauer von 40 Wochen angegeben. Die technische Leitung wurde dem Kulturbauamt Deggendorf übertragen, das auch die Spezialarbeiter und die technischen Aufsichtspersonen zu stellen hatte. Es folgen Regelungen über erforderliche Werkzeuge und Naturalien. Ausführlich wird die Unterkunftsfrage in § 9 behandelt: „Der Träger der Arbeit stellt dem Träger des Dienstes die Unterkunft, bestehend aus Schlafräumen, Aufenthalts- und Speiseräumen, Raum für Küche, Lagerleitung nebst Führerzimmer, komplett eingerichteter Wäscherei, Trockenräume zur Verfügung. Ebenso wird das gesamte Beleuchtungs- und Beheizungsmaterial (elektrisches Licht, soweit eingerichtet) kostenlos für das Lager gestellt. Das Stroh zum Füllen der Strohsäcke und Kopfkeile wird ebenfalls kostenfrei zur Verfügung gestellt“.
Weiter wurden Regelungen für die Überlassung eines Gemüsegartens, die Disziplin der Freiwilligen und eventuelle Streitigkeiten getroffen. Für Bekleidung, Wäsche, Verpflegung und Betreuung der Freiwilligen sowie für den Unterhalt des Inventars und der Bekleidung hatte der Träger des Dienstes zu sorgen. Dem Träger der Arbeit hatte er allmonatlich eine entsprechende Abrechnung vorzulegen. Nach § 13 des Vertrags hatten die Freiwilligen Anspruch auf ein Taschengeld von täglich 30 Pfennig.
Der erste Träger des Freiwilligen Arbeitsdienstes war zunächst "Der Stahlhelm - Bund der Frontsoldaten" - Nachricht an die Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses vom 23.02.1933
Mit Schreiben vom 22. Februar 1933 teilte die Schmiedersche Gutsverwaltung der Genossenschaft mit, unter welchen Bedingungen sie zur unentgeltlichen Überlassung der Unterkunftsräume an den Freiwilligen Arbeitsdienst bereit wäre:
- Das für das Lager bestimmte Gebäude wird durch einen Beamten der Gutsverwaltung dem Träger des Dienstes (Stahlhelm B.d.F.) ordnungsgemäß übergeben. Es muss daher auch wieder in ordnungsgemässem Zustand zurückgegeben werden und ist der Träger des Dienstes zu veranlassen, dafür Sorge zu tragen, dass Beschädigungen vermieden und falls solche entstehen, wieder hergestellt werden....
- Es ist mit dem Lagerführer noch genau zu vereinbaren, welche Räume zur Verfügung gestellt werden...
- Es wird ein Raum für die Wäscherei zur Verfügung gestellt, falls vorhandene Wäschereieinrichtung benützt wird, muss dafür Sorge getragen werden, dass Maschinen und Einrichtungen keinerlei Schäden erleiden.
- Für den Gartenbau wird ein Land zur Verfügung gestellt, dessen Ausmasse zwischen dem Träger des Dienstes und der Gutsverwaltung noch näher zu vereinbaren sind.
- Es wird zum Lager eine bestimmte Rasenfläche gegeben, zur Abhaltung von turnerischen Übungen u.s.w., jedoch ist den Freiwilligen das Betreten des übrigen Parkes nicht, oder nur auf besondere Erlaubnis hin gestattet. Ebenso muss das Eingangstor stets geschlossen gehalten werden.
- Die Gutsverwaltung behält sich das Recht vor, sich durch einen Beauftragten stets zu überzeugen, ob Gebäude und das zur Verfügung gestellte Gartenland in Ordnung und die gestellten sonstigen Bedingungen eingehalten werden.
- Für den Gartenbaubetrieb werden Sämerein nach Vereinbarung und späterer Abrechnung zur Verfügung gestellt.
- Ferner stellt die Gutsverwaltung das zum Füllen der Strohsäcke benötigter Stroh gegen spätere Rückgabe zur Verfügung.
- Der Rechtsweg des ordentlichen Gerichtes ist ausgeschlossen und wird Schiedsspruch anerkannt.
- Soferne weitere Vereinbarungen zwischen dem Träger des Dienstes (Stahlhelm B.d.F.) und der Gutsverwaltung getroffen werden, wird stets der Vorstand der Genossenschaft in Kenntnis gesetzt.
Der Vorsitzende der Genossenschaft Simon Bugl erklärte bereits am nächsten Tag sein Einverständnis zu den Vereinbarungen.
Postkarte vom Arbeitsdienstlager „Steinach/Niederbayern“ in den Wirtschaftsgebäuden des Neuen Schlosses.
Deutlich zu erkennen sind auch Baracken im Vordergrund.
(Nachlass Ludwig Niggl)
Arbeiterbaracken
(Foto: Nachlass Ludwig Niggl)
Bald war das Arbeitsdienstlager in den Wirtschaftsgebäuden des Neuen Schlosses Steinach provisorisch eingerichtet und es konnte losgehen. Im Schreiben der Genossenschaft und der Gemeinde Agendorf vom 27. März 1933 werden schon konkrete Zahlen genannnt. Danach waren für die beiden Maßnahmen Nr. 1352 und 1364 vorgesehen: 3 Führer, 120 Arbeitsdienstfreiwillige, 10 Studenten, 6 Arbeitsdienstwillige (weiblichen für den Küchendienst), insgesamt also 139 Angehörige des Freiwilligen Arbeitsdienstes.
Gutsverwalter Ludwig Niggl hält eine Ansprache vor den Leuten des Freiwilligen Arbeitsdienstes vor dem Stallgebäude im Neuen Schloss
(Foto Nachlass Ludwig Niggl)
Im Schriftsatz wird das Arbeitsamt Straubing, das bereits einen Vorschuss von 400 RM geleistet hatte um Auszahlung des Restbetrages von 1.268 RM gebeten, „da für die Einrichtung des Lagers noch weitere bare Mittel erforderlich sind“.
Der freiwillige Arbeitsdienst mit geschultertem Spaten zur Arbeit
(Foto: Nachlass Ludwig Niggl)
Der Arbeitsstand bei der Mooswiesenentwässerung kann dem Schreiben des Kulturbauamts Deggendorf vom 14. September 1933 an das Arbeitsamt Straubing entnommen werden:
„Für die Maßnahme obigen Betreffs wurden unterm 18.3.33 zur Erstellung und Vertiefung der notwendigen Entwässerungsgräben 14.500 Tagschichten mit einer Förderfrist bis 31.12.33 bewilligt, wovon bis heute rd. 2 500 Tagschichten verbraucht sind“.
Plan für den freiwilligen Arbeitsdienst im Bezirk Straubing und Bogen
Ausschnitt von Steinach mit den eingezeichneten Maßnahmen Nr. 1352 (Bau der Straße zum Sackhof) und Nr. 1364 (Entwässerung des Steinacher Moos)
(Quelle: Nachlass Ludwig Niggl)
Der Freiwillige Arbeitsdienst bei der Entwässerung der Steinacher Mooswiesen (Sommer 1933).
Die Leitung hatte Bauaufseher Wimmer vom Kulturbauamt Deggendorf. Bei der diskutierenden Personengruppe in der linken Bildmitte handelte es sich um den Steinacher Gutsverwalter Ludwig Niggl sowie den Arbeitsdienstführer (einen Hauptmann a.D.) und Bauführer Limmer vom Kulturbauamt Deggendorf. Rechts im Hintergrund ist Niggl weißer Simmel abgebildet.
(Foto: Nachlass Ludwig Niggl)
Entwässerungsarbeiten im Steinacher Moos durch den Freiwilligen Arbeitsdienst im Sommer 1933
Das Foto zeigt den Hauptgraben, der das Wasser zum Kanal führt.
Am Graben rechts in Uniform Hauptmann a.D. Pfleger. Führer des Arbeitsdienstlagers Steinach. Am Graben der Leiter der Arbeit und späterer Lagerleiter Verwalter Röhler. Im Hintergrund Bauaufseher Limmer und der Genossenschaftsvorstand L. Niggl. Links vom Graben: Ein Beamter vom Kulturbauamt Deggendorf.
(Foto: Nachlass Ludwig Niggl)
Auch Wegebaumaßnahmen wurden vom freiwilligen Arbeitsdienst durchgeführt. So berichtet das Kulturbauamt Deggendorf am 12. Juli 1933 an das Bezirksamt Bogen über den Wirtschaftsweg Steinach-Sackhof: „Die Wegbauarbeiten obigen Betreffs sind nunmehr soweit fortgeschritten, dass mit der Rollierung begonnen werden kann..“.
Beide Bilder zeigen den Bau der Straße zum Sackhof durch den freiwilligen Arbeitsdienst (Maßnahme Nr. 1352) im Sommer 1933
November 1933: Der „Reichsarbeitsdienst“ übernimmt das Arbeitsdienslager Steinach mit der Bezeichnung 294/3
Ein Protokoll der Genossenschaft über der Vorstandssitzung vom 10. November 1933 bringt erstmals einen Hinweis, dass das Steinacher Arbeitsdienstlager an den Reichsarbeitsdienst übergegangen ist: „...Der Geschäftsführer erörterte ausführlich die durch den Übergang des Lagers an den Reichsarbeitsdienst geschaffenen Verhältnisse...“
Die Besprechung, an welcher Gauarbeitsführer Vilmy vom Arbeitsgau 29 sowie von Seiten es Arbeitsdienstes Hauptmann Leutner und Hauptmann Pfleger sowie die Vorstandschaft der Genossenschaft teilnahmen, ergab, dass die Einrichtung des Arbeitsdienstlagers noch nicht vollständig abgeschlossen war und dafür das nötige Geld fehlte. Gauleiter Vilmy erklärte, „dass er die Kosten für die Einrichtung des Lagers gerne übernehmen würde, wenn nicht eine Schuld von 250 000 RM im Gebiet des Arbeitsgaus 29 vorhanden wäre“. Er gab nach den Ausführungen im Protokoll „seinem grössten Interesse für die hiesigen Arbeiten Ausdruck und sagte jede ihm mögliche Unterstützung zu. Er erklärte, dass z.Z. Nichts anderes möglich wäre, als dass die Genossenschaft ein Darlehen zur Errichtung des Lagers aufnimmt. Dieses Darlehen wäre dann auf die der Steinacher Mooswiesentwässerung folgenden Unternehmungen prozentual zu übertragen. Der Geschäftsführer legte einen Generalplan für die in Frage kommenden Unternehmungen vor, aus dem ersichtlich ist, dass für den Arbeitsdienst für eine ganze Reihe von Jahren Beschäftigung vorhanden ist. Nachdem verschiedene Arten der Geldbeschaffung besprochen waren, kam man zu der Überzeugung, dass die Aufnahme eines Beschaffungsdarlehens in der Höhe von 5 000 RM der gegebenste Weg sei..“
Da der zwischen dem „Stahlhelm“ und der Gutsverwaltung geschlossene Überlassungsvertrag des Lagergebäudes nunmehr keine Gültigkeit mehr hatte, war der Reichsarbeitsdienst gehalten, mit August von Schmieder diesbezüglich in Verhandlungen zu treten. Dazu wurde im Protokoll vom 10. November 1933 unter Ziff. 5 ausgeführt:
„Mit der Gutsverwaltung wird ein Vertrag abgeschlossen über die Überlassung des Lagergebäudes, des Gartens und des Sport- und Spielplatzes. Dieser Vertrag soll bis zur Erledigung der Arbeiten im Steinacher Moos Gültigkeit haben.“
Eindrucksvoll wird die damalige Situation in einem Schreiben der Genossenschaft vom 20. November 1933 an den Reichsarbeitsdienst Arbeitsgau 29 Bayern Ost in Regensburg geschildert, bei welchem es vor allem um die Befürwortung der vorgesehen Darlehensaufnahme für den Ausbau des Arbeitsdienstlagers Steinach geht:
„Der Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses ist die Auflage gemacht worden, die Kosten für den Ausbau des Lagers Steinach aufzubringen. Die Genossen setzen sich zusammen aus Landwirten mit kleinen und kleinsten Besitz. Sie sind in der heutigen Zeit nicht in der Lage nennenswerte Beträge aufbringen zu können.
Das Gut Steinach ist zwar auch Genosse, hat aber seine Gründe schon vor Jahren aus eigenen Mitteln melioriert (Anmerkung: = entwässert) und zudem schon sehr erhebliche Opfer für die Errichtung und Unterhaltung des Lagers Steinach gebracht. Die Genossenschaft muss daher um ein Darlehen von 5 000 RM nachsuchen und zugleich den Arbeitsgau 29 um Befürwortung bitten.
Das Lager wird nicht nur für die Arbeiten zur Entwässerung des Steinacher Mooses benötigt, sondern im Anschluss an diese Entwässerung sind eine Reihe weiterer Unternehmungen geplant, die sich anschliessen. Ein Zweckverband lässt sich aber zur Stunde noch nicht bilden, da die weiteren Unternehmungen erst in Bildung begriffen sind. Die neuen Unternehmungen müssten später an der Verzinsung und Abtragung des Darlehens beteiligt werden.
Die Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses stellt in der Folge den Antrag, dass neue Unternehmungen Abschlüsse mit dem Reichsarbeitsdienst n u r dann betätigen können, wenn sie auch zu den Lagerkosten beigezogen werden.
Der jetzt im Bau befindliche Hauptgraben bildet die Vorflut auch für weitere anschließende Entwässerungsanlagen....
Vorhandene Versuchswiesen, die bereits volle Erträge geben, lassen klar den Weg erkennen, der nach der Entwässerung beschritten werden muss“.
Das ehemalige Stallgebäude des Neuen Schlosses diente als Lagerstützpunkt
(Ansichtskarte: Nachlass Ludwig Niggl)
Die Steinacher Mooswiesenentwässerung war nur ein Bruchteil der vom Reichsarbeitsdienst in unserer Gegend geplanten Maßnahmen. Das geht aus einem Schreiben der Arbeitsgauleitung Nr. 29 in Regensburg an die Steinacher Genossenschaft hervor:
„Wie Ihnen schon bei der Besprechung durch den Gauarbeitsführer eröffnet wurde, ist dort der Ansatz von 6 Abteilungen = rd. 1 300 Mann schon für die allernächste Zeit geplant“.
Die Kosten in Steinach schossen in die Höhe. Mit Schreiben vom 27. Februar 1934 wandte sich die Genossenschaft an die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt mit der Bitte um ein Darlehen mit folgender Begründung:
„...Das Lager wurde im April 1933 vom Stahlhelm eingerichtet und es sind durch die Übergabe an den Reichsarbeitsdienst und Einrichtung eines Stammlagers erhebliche Kosten entstanden, die bereits den Betrag von 8 000 RM überschreiten“.
Mit einem gleichzeitigen Schreiben wandte sich die Genossenschaft nochmals an die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt in Berlin und erläuterte darin das Arbeitsbeschaffungsprogramm (Reinhardtprogramm). Der grundsätzlich bewilligte Kredit von 8 000 RM diene zur Deckung folgender Kosten:
Ob in diesen Beträgen auch Herstellungskosten für das Barackenlager im Unteren Schloss enthalten sind, ist nicht bekannt. Auf der Ansichtskarte des Arbeitsdienstlagers ist jedenfalls eine Baracke deutlich zu erkennen. In einem späteren Schreiben des Landbauamtes Landshut an die Regierung von Niederbayern vom 7. Febr. 1952 geht es um den Erwerb von „5 ehem. RAD-Baracken aus dem Flüchtlingslager Steinach“.
Das Torhaus des Neuen Schlosses
(Ansichtskarte: Nachlass Ludwig Niggl)
Laut Mitteilung von Josef Kiefl sen., Münster, verlief der Alltag im Arbeitsdienstlager Steinach folgendermaßen: Ein halber Tag war ausgefüllt mit den Grabenarbeiten zur Entwässerung des Steinacher Mooses, der zweite Teil des Tages galt der vormilitärischen Ausbildung und dem Sport. In der Freizeit hatte man auch Ausgang. Es entstanden Freundschaften zu Mädchen aus Münster und Steinach; es kam sogar zu Hochzeiten. So verehelichten sich beispielsweise der Obertruppführer Hans Schmid mit Resl Klingeis aus Münster, der Schwester von Hedwig Prommersberger. Später zogen die beiden nach München.
Auf sauberes Schuhwerk wurde im Arbeitsdienstlager Steinach Wert gelegt.
(Foto: privat)
Wäschekontrolle im RAD-Arbeitsdienstlager Steinach
(Foto: privat)
Sprechchor des Arbeitsdienstes Steinach
Im Rahmen der großen Bayerischen Landesausstellung „Bauern in Bayern“, die man in der Zeit vom 5. Mai bis 1. November 1992 in Straubing veranstaltete, war eine Toneinspielung zu hören mit dem Titel „Sprechchor für den freiwilligen Arbeitsdienst Steinach zum Tag der Donaubauern am Mittwoch den 13. Hornung 1935“. Der Text wurde schon einige Zeit vorher geschrieben, als in Steinach noch der Freiwillige Arbeitsdienst tätig war. Ende 1933 ist dieser durch den Reichsarbeitsdienst abgelöst worden. Im Ausstellungskatalog S. 243 wird dieser Sprechgesang als „besonders pathetisch und penetrant ideologisch“ bezeichnet. Der Sprechgesang mit schriftlich fixierter Aufstellungsordnung leitete eine große Kundgebung in Straubing ein, die „nochmals den gemeinsamen Willen zur Tat manifestieren“ sollte. Text und Regieanweisungen verfasste der Kreiskulturwart Eigen Hubrich.
„Arbeitsdienst marschiert auf“
Kirchenzug des Reichsarbeitsdienstes Lager Steinach
(Foto: Nachlass Ludwig Niggl)
Die bevorstehende Beendigung der Moosentwässerungsarbeiten geht aus einem Belobigungschreiben vom 25. Mai 1935 an den aus Altersgründen zurückgetretenen Vorsitzenden der Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses hervor:
„...Das Steinacher Moos ist nahezu fertig und Sie können mit Stolz sagen, das S i e in erster Linie dazu beigetragen haben, das für das Dorf Steinach so bedeutungsvolle Kulturwerk zu schaffen. Es waren dabei Schwierigkeiten zu überwinden und Sie haben sich diesen Schwierigkeiten immer mit frischem Mut entgegengestellt. I h r Name wir daher auch immer mit der Geschichte des Steinacher Mooses verbunden bleiben und die Dorfgeschichte wird dabei Ihres Namens stets gedenken“.
Im Schreiben der Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz vom 19. September 1935 ist ebenfalls vom bevorstehenden Abschluss der Arbeiten die Rede: „daß die Entwässerungsarbeiten im Steinacher Moos nahe vor dem Abschluss stehen..“
Am 18. Dezember 1935 zog man Bilanz. In einer Aufstellung über die „Leistungen der Genossen der Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses in der Zeit vom April 1933 mit Dezember 1935“ wurde aufaddiert:
Erweitungsprojekte
Nachdem das Arbeitsdienstlager Steinach so gut funktionierte und auch in der näheren Umgebung von Steinach Entwässerungsbedarf bestand, wurden Folgeobjekte in Angriff genommen. Schon längere Zeit vorher ist in Münster eine „Entwässerungsgenossenschaft zur Entwässerung des Klöckelfeldes“ gegründet worden. Nun mussten die Gräben gereinigt werden. Auch der Wirtschaftsweg Steinach-Agendorf stand nun auf dem Plan. Ein weiteres Projekt war die „Genossenschaftliche Entwässerung des Steinacher Mooses in den Gemeinden Agendorf, Steinach, und Münster“. Das war vor allem die sog. Radelfleck in Münster, aber auch die sog. Bachmeierwiesen und die Bärnzellerbachwiesenentwässerung.
Die Entwässerung des Steinacher Mooses wurde vom Reichsarbeitsdienst fortgesetzt und vollendet – Schreiben des Führers des Arbeitsgaus XXIX an die Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses vom 14. September 1936 wegen „Erweiterung der Entwässerung des Steinacher Mooses um 14 ha in Steinach“
Der zeitgeschichtliche Hintergrund: die große Arbeitslosigkeit und ihre Bekämpfung durch den Reichsarbeitsdienst
Die Steinacher Mooswiesenentwässerung durch den Reichsarbeitsdienst ist vor folgendem historischen Hintergrund zu sehen:
Die Arbeitslosigkeit nahm in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg in hohem Maße zu. Schon im Winter 1928/29 zählte man mehr als 2 000 000 Arbeitslose. 1932 überschritt die Zahl der registrierten Erwerbslosen die 6-Millionen-Grenze. Das bedeutete Not für etwa 20 Millionen Menschen, nicht zuletzt für die Jugendlichen, die einer hoffnungslosen Zukunft entgegensahen.
In ihrem Aufruf vom 1. Februar 1933 hatte die Regierung erklärt: „Binnen vier Jahren muss die Arbeitslosigkeit endgültig überwunden werden“. Hitler war sich darüber klar, dass sein Ansehen von der Erfüllung dieses Versprechens abhing; er setzte darum alle Energie von Partei, Staat und Wirtschaft dafür ein.
Der „Kampf gegen die Arbeitslosigkeit“ wurde eingeleitet mit öffentlichen Arbeiten, bei denen vorwiegend Menschenkraft eingesetzt werden konnte, z.B. beim Bau von Autobahnen. Der Entlastung des Arbeitsmarktes dienten außerdem die Einführung des „Reichsarbeitsdienstes“ und der allgemeinen Wehrpflicht sowie ein riesiges Rüstungsprogramm. Die Pflicht zum Reichsarbeitsdienst wurde als „Ehrendienst am Deutschen Volke“ im Juni 1935 gesetzlich verankert. Alle Jugendlichen ab 18 Jahren konnten zu einem sechsmonatigen Arbeitseinsatz einberufen werden. Damit sollte die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung , vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit (Reichsgesetzblatt 1935 Nr. 64) erzogen werden. Zunächst wurden nur „Arbeitsmänner“, eingesetzt, später auch „Arbeitsmaiden“. Das Emblem des Arbeitsdienstes war ein Spatenblatt, von zwei Kornähren eingerahmt. Neben Erdarbeiten etwa im Straßen- und Dammbau war der Reichsarbeitsdienst saisonal für die Landwirtschaft tätig, um die Wirkungen der Landflucht zu mildern. Vor allem bei Ernte, zur Landgewinnung oder Moorenentwässerung wurden die Männer eingesetzt, die Frauen unterstützten die Bäuerinnen. Gleichzeitig diente der Arbeitsdienst der vormilitärischen Ausbildung der Jugend.
Infolge dieser Maßnahmen und dank der allgemeinen Erholung der Weltwirtschaft sank die Arbeitslosigkeit innerhalb von zwei Jahren auf die Hälfte und verschwand bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs praktisch ganz. Hitler hatte sein Versprechen „Arbeit und Brot“ eingelöst.
Im Herbst 1936 verkündete Hitler einen Vierjahresplan mit dem Ziel, Deutschland an Nahrungsmitteln und industriellen Rohstoffen autark zu machen. Nach der nationalsozialistischen Weltanschauung war ein „rassisch gesundes“ und im heimatlichen Boden verwurzeltes Bauerntum die Voraussetzung kommender deutscher Größe. Alle Betriebe, die mit der Erzeugung, Verarbeitung und Verteilung landwirtschaftlicher Produkte zu tun hatten, wurden im „Reichsnährstand“, einem öffentlichen Zwangskartell, zusammengefasst und für die „Erzeugungsschlacht“ eingesetzt. Auch diesem Zweck diente die Steinacher Mooswiesenentwässerung, denn nun konnten die Landwirte ihre Wiesenerträge beträchtlich steigern.
(Auszüge aus: Bauern in Bayern, Ausstellungskatalog)
Abmarsch des Reichsarbeitsdienstes von der Parade vor Geheimrat Dr. August von Schmieder nach einem Ständchen zu dessen 70. Geburstag am 29. Mai 1937. Mit geschulterem Spaten ging es zur Arbeit.
(Aufnahme vom Turm des Alten Schlosses. Nachlass Ludwig Niggl)
Beendigung der Mooswiesenentwässerungsgenossenschaft
Die Steinacher Mooswiesenentwässerungsgenossenschaft bestand noch lange fort. Sie ging auf in dem „Wasserverband Steinacher Moos“, der am 1.10.1951 gegründet worden ist. In einer Randbemerkung zu § 1 der Satzung des Wasserbands Steinacher Moos wird ausgeführt: „Der Verband ist die ehemalige Genossenschaft zur Entwässerung des Steinacher Mooses in Steinach“. Die Gemeinde Steinach ist zur aufwändigen Grabenräumung dem „Zweckverband zur Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung im Landkreis Deggendorf“, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, beigetreten. Der Wasserverband Steinach Moos wurde mit Satzung vom 1.1.1987 aufgelöst. In § 1 der Satzung wird dazu u.a. Folgendes ausgeführt:
„Der Wasserverband Steinacher Moos wird mit Inkrafttreten dieser Satzung aufgelöst....
Die Satzung des Wasserverbands Steinacher Moos vom 1.10.1951 tritt zum Zeitpunkt der Verbandsauflösung außer Kraft....Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Steinach, Herr Josef Schneider....wird zum Liquidator des Verbandes bestellt...“