Das Hirtenhaus Nr. 51
ab 1891: Hs.Nr. 84, heute Falkenfelser Str. 15
von Claudia Heigl
Wie in jedem Dorf gehörte der Dorfhirte als wichtiger Bestandteil zur Dorfgemeinde. Meist hatten die Hirten keinen eigenen Besitz, sondern wohnten in Häusern, die ihnen von der Dorfgemeinschaft kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.
Dadurch war sie mit ihren Familien auch nicht lange an einem Ort, sondern zogen in der Regel immer wieder weiter.
Als Hirten sind in Münster bekannt:
1663: Kaspar Haimerl und Barbara (Taufe d. Sohnes Mathias)
1671: Johann Zetl und Eva (Taufe d. Sohnes Johann)
1730: Georg Schmid
1730: Johann Haimerl + 80jährig
1747: Jakob Agsteiner (+ 1747) u. Walburga (Taufe d. Sohnes Joseph)
1774: Georg Lefler u. Magdalena geb. Fuchs (Taufe d. Tochter Anna Maria)
Nach der Säkularisation des Chorherrenstifts St. Tiburtius und St. Jakob 1803 sind die Gemeindegründe an die Dorfbewohner verteilt worden.
Der „Dorfhirte“ verschwand und die Dorfbewohner mussten ihr Vieh selbst auf ihre eigenen Weiden treiben, sofern sie welche besaßen.
Im Liquidationsprotokoll der Steuergemeinde Münster aus dem Jahr 18381 ist hierzu zu lesen:
„Der Kommunalbesitz der Dorfschaft beschränkt sich auf ihr Wasser, auf einige unbedeutende Ödflecken und ihre unsteuerbaren Gegenstände, wozu auch ihr Weiderecht gehört, welches sich nach ihren Flurgrenzen richtet und woran jeder Hausbesitzer, insofern der Gründe in der Flur besitzt, teilnimmt.
Indes ist das Hüten in Münster nicht mehr allgemein und besteht kein gemeinschaftlicher Hirte, sondern jeder, der sich Vieh zu Weide treiben will, muss für den Hüter selbst sorgen. Ein Beihutrecht besteht eigentlich nicht, nur die Besitzer der in der Flur Münster vorkommenden großen Waldparzellen haben das Recht, selbe zu beweiden. Die Gemeindeglieder von Münster aber haben das Weiderecht in diesen Holzparzellen nicht. Die früheren Gemeindegründe, außer den oben genannten, sind in den Jahren 1806 und 1814 verteilt worden.“
Das Hirtenhaus in Münster stand in der heutigen Falkenfelser Str. 15. Es gehörte 1808 der Dorfgemeinde und war „ludeigen“. Dies bedeutet, es war freies Grundeigentum und nicht von einer Grundherrschaft abhängig.
Uraufnahme aus dem Jahr 1827
Quelle: Bay. Vermessungsverwaltung München, Bayernatlas
Als erster privater Besitzer ist ein Michael Agsteiner bekannt. Er dürfte das Haus ca. 1820 von der Gemeinde erworben haben.
Der Häuslerssohn von Münster heiratet 1820 die Einwohnerstochter Margaretha Wagner vom Sackhof. Von seinen sechs Kindern, erreichen zwei das Erwachsenenalter:
- Joseph (*1825) erbt das Anwesen Nr. 63 in Münster und macht sich 1858 als Pferdehändler in Neukirchen b. Heilig Blut ansässig.
- Johann Baptist (*1832) erwirbt 1862 von seinem Bruder das Anwesen Nr. 63 in Münster. Von ihm gibt es die Geschichte „Unzucht im Walde“.
Ca. 1828 tauscht Michael Agsteiner mit Andreas und Barbara Schambeck das Anwesen und zieht in die Hs.Nr. 63 in Münster.
Nach dem Tod von Andreas Schambeck, erbt 1839 der uneheliche Sohn von Barbara Schambeck, Andreas Brückl das Haus.
1843 verkauft Andreas Brückl das Haus an Michael Weninger von Pittrich.
1861 kauft Ignatz Zech das Haus mit 1,98 Tagwerk Grundbesitz, der es bereits im Oktober des gleichen Jahres an Therese und Thomas Kiefl veräußert. Das Ehepaar Kiefl kauft noch ein paar Grundstücke hinzu. Als Therese Kiefl stirbt, heiratet der 65jährige Witwer 1892 die 22jährige Therese Kiefl von Kreuzbach.
Zwei Jahre nach dem Tod ihres 80jährigen Ehemannes veräußert die Witwe 1910 das Haus mit 3,84 ha Grund an Johann und Maria Krieger.
Zwei Monate später erwerben Mühlbauer Max, Josef, Franz, Johanna, Ottilie und Maria das Haus.
1911 kauft ein Josef Wagner das Haus.
1918 kommt es in den Besitz von Xaver und Margaretha Obermaier von Bogen
Schließlich erwirbt 1918 Albert Schmidbauer von Steinach das kleine Gütl, der sich mit der Häuslerstochter Karolina Zwickenpflug von Unterparkstetten vermählt.
Luftbild
Quelle: Bay. Vermessungsverwaltung München, Bayernatlas
abgerufen 2023
1 Vermessungsamt Straubing, Liquidationsprotokoll der Steuergemeinde Münster vom 31.07.1838
Weitere Quellen:
Vermessungsamt Straubing, Liquidationsprotokoll der Steuergemeinde Münster von 1838
StA Landshut, Grundsteuerkataster 17/22-5, Umschreibehefte Münster Hs.Nr. 3-59 von 1843 – 1859
StA Landshut, Grundsteuerkataster 17/22-6, Umschreibehefte Münster Hs.Nr. 50 bis Ende von 1843 – 1859
StA Landshut, Grundsteuerkataster 17/22-9, Umschreibehefte Münster Hs.Nr. 1 - 69 von 1859-1893
StA Landshut, Grundsteuerkataster 17/22-15, Umschreibehefte Münster Hs.Nr. 84 bis Ende von 1893 - 1960
Stand: 16.06.2023