Das Schlossbenefizium „Zu Unserer Lieben Frau“ in Steinach
von Hans Agsteiner
„Gedenkt um Gottes Willen der Edlen und Tugenhaften Frauen Katharina von Puchberg, ain geborene von der Wartt selig, so die erste Stifterin des Benefici Unser Lieben Frauen auf dem Freithof und Sankt Georgen im Schloß Steinach gewesen...“.
Mit diesen Worten leitete der Steinacher Schlossbenefiziat Kaspar Neumiller, der von 1646 bis 1648 das Steinacher Schlossbenefizium betreute, das Gedenken an die Benefiziumsstifter an den vier Wartterischen Quatember-Jahrtägen ein. Es folgte ein Gedenken an weitere Zustifter: Leopold von Puchberg, Ehemann der Katharina, Marx Wartter und dessen Ehefrau Anna von Höhenrain, Hans und Margarethe Pernzeller und ihre Tochter Anna, der hochgelehrte Hofratspräsident Dr. Wiguläus Hundt, seine drei Ehefrauen und schließlich Wiguläus Hundt II. und dessen Gattin Anna von Muggenthal.
Die folgenden Ausführungen sollen einen kurzen Überblick geben über die Entstehung und Entwicklung des heute noch bestehenden Steinacher Schlossbenefiziums, dem Vernehmen nach einzigen noch existierenden Schlossbenefiziums der Diözese Regensburg.
Vorläufer des Schlossbenefiziums – eine Ewige Messe
Im Jahre 1336 war das angesehene Rittergeschlecht der Warter von der Wart, deren Edelsitz noch heute das Vilstal bei Reisbach beherrscht, durch Kauf in Besitz von Burg und Hofmark Steinach gekommen. Der Erwerber Ritter Ekolf von der Wart begründete die Zweiglinie der Warter von der Wart auf Steinach, die hier über 200 Jahre die Geschicke des Vorwaldortes bestimmte. Noch im Jahr des Kaufs ließ er an den Turm der Steinacher Pfarrkirche St. Michael eine der Muttergottes geweihte Kapelle anbauen mit einer darunter liegenden Familiengruft für das Steinacher Wartergeschlecht. Dazu stiftete er eine Ewige Messe mit einem Stiftungskapital von 3 600 Regensburger Pfennigen. Der Steinacher Pfarrer musste mit den Erträgen der Ewigen Messe wöchtentlich zwei Messen für das Wartergeschlecht lesen.
Diese Ewige Messe war noch kein Benefizium, das einen Benefiziaten ernähren konnte. Deshalb waren spätere Mitglieder der Warterfamilie bemüht, die Ewige Messe durch Zustiftungen zu erhöhen. Die erste Zustiftung fand 1366 durch den Ritter Hans von der Wart und seiner Frau Anna von Waldeck statt. Das Stiftungskapital wurde dabei auf 6 000 Regensburger Pfennige erhöht. Doch war dies immer noch zu gering, um die Voraussetzungen für ein Benefizium zu erfüllen.
Die zweite Zustiftung erfolgte im Jahre 1400 durch Kathrin von der Wart in einer Höhe „damit ein eigener gelaieter Priester die Messen lesen kann“. Diese Zustiftung umfasste zwei Höfe in Kienberg und Wolferszell, fünf Tagwerk Wiesen in Kirchroth und die dritte Garbe des Steinacher Pfarrzehents. Dazu wurde dem Geistlichen und künftigen Benefiziaten ein eigenes Haus gekauft, „wohlgebaut und wohlgelegen“. Die dazugehörige Land- und Forstwirtschaft umfasste 34 Tagwerk Feld und Wald.
Die Obliegenheiten, welche die Stifterin ihrem Geistlichen auferlegte, waren:
- An der Begräbnis- und künftigen Benefiziumskapelle St. Maria in jeder Woche die zwei Stiftmessen für die verstorbenen Warter lesen.
- An der Schlosskapelle St. Georg ebenfalls in jeder Woche zwei Messen lesen; vorgesehen für einen freiwilligen Kirchgang der Patronatsherrschaft unter der Woche.
- Darüber hinaus eine Messe bei St. Georg an jedem gebotenen Feiertag, wenn die Warter oder ihre Besitznachfolger zur Pfarrkirche entweder nicht gehen können oder wollen.
- Das warterische Gedenken an allen Sonn- und Feiertagen von der Kanzel der Steinacher Pfarrkirche St. Michael.
- Die Feier des Jahrtags für alle verstorbenen Warter an dem Quatember mit
a) dessen Verkünden von der Kanzel
b) gesungene Totenvigil am Abend
c) Danach Verteilung des ausgebackenen Spendenbrots an die Steinacher Armen, welche dafür den Vigilien und Meßopfern beiwohnen und des warterischen Seelenheils in ihren frommen Gebeten gedenken mussten.
d) jeden Quatembermontag zwei Ämter, voraus das Lobamt, dann das Seelamt und unter diesem das besondere Gedenken an alle Verstorbenen des Wartergeschlechts.
Voraussetzung für die Anerkennung eines Benefiziums war die kirchlich-kanonische Konfirmation durch den Diözesanbischof. Dem Bischof von Regensburg war aber auch nach der Zustiftung von 1400 das Stiftungsvermögen, das einen Benefiziaten ernähren sollte, noch immer zu gering und er versagte die Konfirmation.
Das Schlossbenefizium wird endlich vom Bischof genehmigt
Die Endstiftung, die nun die strengen Voraussetzungen für die Konfirmation eines Schlossbenefiziums erfüllte, fand erst im Jahre 1496 durch Marx und Anna von der Wart aus deren Brautschatz statt. Diese Zustiftung umfasste
- einen eigenen Haushalt für den Benefiziaten im Benefiziatenhaus
- ein Feld aus dem Steinacher Schlossgutsbetrieb
- eine Waldung von 34 Tagwerk
Es war ein Freudentag für die Steinacher Warter, als der Fürstbischof von Regensburg Rupert II. Pfalzgraf von Spannheim die Konfirmation für das Schlossbenefizium erteilte.
Die „Pernzellermess“
Der Schlossbenefiziat Kaspar Neumüller bezieht, wie eingangs erwähnt, in sein Stiftergedenken auch die Bärnzeller Rittersleute Hans und Margarethe Pernzeller und deren Tochter Anna mit ein, denn auch sie hatten einen Jahrtag in Steinach gestiftet. Die „Pernzeller“ aus Bärnzell, ein Weiler der Gemeinde Ascha, waren wie auch die ersten Ritter von Steinach domvögtisch-bogener Ministerialen. So wird in einer Oberalteicher Traditionsurkunde, die von Cornelia Mohr auf die Zeit um 1119/20 datiert wird, in der Zeugenreihe u.a. ein „Pernhart de Perncelle“ genannt. Die Stifter der Pernzeller Messstiftung sind Hans, Margareth und Anna von Pernzell.
Josef Schlicht berichtet zu dem Jahrtag der Pernzellerischen Familie: „Auch dieser Pernzellerische dreyer Seelen Jahrtag des Sonntag Judica auf der Kanzel verkünden, Abend mit gesungenen Vigilien, des Montags Seel- und Lobamt und dem Pfarrer davon, so er`s verricht, geben dreyssig Reg.Pfen., dem Meßner zwen Reg.Pfen. Dieser Jahrtag ist nun schon längst eingegangen. Er mag von 1496 – 1724 gehalten worden sein...“.
Weiter führt Schlicht aus:
„Sie (die Pernzeller, Anm.d.Verf.) gaben sichtlich ihre Steinachische Sölde (zum Kaplanhaus) und ihr Bernzeller Holz (nun das zweitbeste Vermögenstück des Benefiziums) als frommes Dotationsgut dem Hofmarksherrn zu sehr mässigem Preis zu kaufen“.
Die Verbindung der Pernzeller Jahrtagsstiftung zum Warter-Benefizium ergibt sich aus der Stiftungsurkunde des Marx Warter:
„Nun aber solcher Gottesdienst füran auffgericht werde, so gib ich Marx Wartter ein wolgebauen und wolgelegen Hausung, des Paul Flaischbauer seligen gewesen und ich von Hansen Pernzeller kaufft; auch drey Tagwerch Wismaths, auch die Holzwachs, auch Hansen Pernzellers gewesen; darzu auch ein Feld aus meinem Hofpau zu Steinach.
Das alles angeschlagen jährlich für sechs Schilling Reg. Pfen. Die Vogtei dieser als anderer Güetter der Meß behalt ich auch (wie Katharina) mir und meinen Nachkommen.
Doch von den sechs Schilling soll der Kapellan meiner und meiner Hausfrauen Seelen in der Gedächtniß, auch Jahrtag mit unsern Namen gedenkhen lassen und dem Pfarrer geben davon zwölff Reg. Pfen.; nach unserer Gedächtniß auch des Hansen Pernzellers, Margareth seiner Hausfrauen, Annä ihrer Tochter alle Suntag füran ewiglich.
Auch dieser Pernzellerische dreyer Seelen Jahrtag des Sonntag Judica auf der Kanzel verkünden, Abend mit gesungenen Vigilien, des Montags Seel- und Lobamt und dem Pfarrer davon, so er`s verricht, geben dreyssig Reg.Pfen., dem Meßner zwen Reg.Pfen“.
Nach dieser Stiftungsurkunde des Marx Warter sollte die Pernzeller Meßstiftung weitergeführt werden. Der Grund war wohl, dass das Benefiziatenhaus von den Pernzellern und auch das Bernzeller Holz „als frommes Dotationsgut dem Hofmarksherrn zu sehr mässigem Preis“ verkauft wurde und so die Errichtung des Schlossbenefiziums gefördert werden konnte. Die Pernzeller Ritter sind ausgestorben, die Erinnerung an sie sollte durch das Weiterbestehen der Meßstiftung mit Gedenken weiterleben.
Allgemeine Bemerkungen zum Benefizium
Der aus dem Latein abgeleitete Begriff „Benefizium“ bedeutet soviel wie „Wohltat“. Man denke in diesem Zusammenhang an eine „Benefizveranstaltung“, das ist eine Veranstaltung, dessen Erlös für wohltätige Zwecke verwendet wird. Im Kanonischen Recht und in der Kirchenverfassung versteht man unter Benefizium eine juristische Person und das mit einem Kirchenamt verbundene Recht, aus einer bestimmten, i.d.R. kirchlichen Vermögensmasse, ein festes ständiges Einkommen zu beziehen (Lexikon für Theologie und Kirche, LthuK, 3. Auflage, zweiter Band). Auf dem Land waren Kleriker häufig an von Grundherren gegründeten Privatkirchen tätig. Es oblag dem Stifter für den Unterhalt des Geistlichen zu sorgen. Dafür bereit gestellte Güter wurden zum Sondervermögen der grundherrlichen Kirche. Benefizien waren ein Mittel der Jenseitsvorsorge und des Totengedächnisses.
Jenseitsvorsorge gehörte im Mittelalter zu den wichtigsten Angelegenheiten der Menschen. Man wollte nicht nur im Diesseits ein möglichst sorgenloses L, eben führen, sondern auch im Jenseits keinen Mangel leiden. Fromme Stiftungen erschienen dazu als geeignete Mittel. So stifteten die Fürsten bedeutende Klöster, die Ritter und Patrizier Benefizien und die kleinen Leute ließen und lassen Messen für die Verstorbenen lesen. Das Gedenken an die Verstorbenen der Familie und das Gebet in oft reich ausgestatteten Begräbniskapellen gehörte aber auch zum Repräsentationsbedürfnis von Adel und Patriziat. An zahlreichen bayerischen Adelssitzen wurden im Mittelalter Benefizien gegründet, deren Stiftungsvermögen einen Schlossbenefiziaten ernähren konnte. Die wichtigste Aufgabe des Schlossbenefiziaten war für das Seelenheil der Stifterfamilie zu beten und Messen zu lesen. Ein Benefizium, mit dem die Verwaltung von Sakramenten verbunden war, konnte nur derjenige erhalten, der zum Priester geweiht war.
Das Steinacher Schlossbenefizium war und ist ein sogenanntes Inkuratbenefizium, d.h. ein Benefizium ohne „Cura“ (= ohne Sorge/Seelsorge). Der Benefiziat war nicht mit der regelmäßigen Ausübung von Seelsorge für einen bestimmten Sprengel innerhalb der Pfarrei betraut. Die Seelsorge oblag vielmehr grundsätzlich dem Pfarrer von Steinach.
Das II. Vatikanische Konzil erteilte die Weisung, das Benefizialwesen aufzuheben oder wenigstens zu reformieren. Der CIC/1983 hat dementsprechend das Benefizialrecht des CIC/1917 (cc 1409-88) beseitigt und den Bischofskonferenzen auferlegt, Normen zu erlassen, wonach dort, wo eigentliche Benefizien bestehen, die Einkünfte und womöglich auch das Stammvermögen auf einen Fonds zu übertragen sind, der für den Unterhalt der Geistlichen, die im Dienst der Diözese stehen, gerichtet werden soll (cc 1272, 1276, § 1). Derartige Bestimmungen sind bislang in Deutschland nicht erlassen worden. Hier bestehen Benefizien als öffentliche juristische Personen weiter. Ihre Vertretung und Verwaltung erfolgt gem. cc 118 und 1279 § 1 grundsätzlich durch den Amtsinhaber, indes ist größtenteils die zentrale Verwaltung des Pründevermögens durch die entsprechende Stelle des Bischöflichen Ordinariats üblich. Die bayerischen Diözesen haben mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 Kirchenamt und Pfründestiftung getrennt, wobei letztere Rechtspersönnichkeit nach kirchlichem und staatlichem Recht zukommt, der Amtsinhaber ihren Nießbrauch besitzt und ihre Vertretung und Verwaltung innehat (LthuK, a.a.O:).
Das Schlossbenefizium Steinach ist als juristische Rechtsperson im Grundbuch eingetragen als „Gutsherrliche Benefizialstifung Steinach“.
Unterscheidungen: Patronat, Patronatsrecht und Präsentationsrecht
Jede Kirche oder Kapelle hat einen Patron, das ist der Schutz-Patron oder Schutzheilige. Das Wort „Patron“ leitet sich ab von dem lateinischen „pater“ = Vater, Hausherr. Die alte später abgebrochene Begräbnis- und Benefiziumskapelle des Wartergeschlechts im Friedhof zu Steinach hatte Maria als Schutzpatronin. Noch heute nennt sich das Schlossb enefizium „Zu Unserer Lieben Frau“. Patron der Schlosskapelle ist dagegen der Ritterpatron St. Georg.
Zu unterscheiden von diesen Schutzpatronen oder Schutzheiligen ist das Patronat (lat. Schutzherrschaft) im Sinne der kirchlichen Rechtsgeschichte (Patronatsrecht). Das Patronatsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen katholischen oder evangelischen Kirchen und dem Stifter einer Kirche oder eines Benefiziums bzw. dessen Rechtsnachfolger (Kirchenpatron). Zu dessen wichtigsten Rechten zählte das Präsentationsrecht, d.h. das Recht, der zuständigen kirchlichen Stelle (Bischof, Konsistorium) Vorschläge für die Besetzung eines kirchlichen Amtes machen zu dürfen. Es beruhte auf dem mittelalterlichen Eigenkirchenwesen und konnte deshalb auch von Laien wahrgenommen werden. Zu den Pflichten gehörte vor allem die Übernahme der Baulast.
Zwei Arten von Patronaten
Die Entwicklung des Benefizialwesen in jüngerer Zeit nach Ansgar Heuse/Florian Sepp:
Es werden zwei Arten von Patronaten unterschieden: das Privatpatronat und das landesherrliche Patronat. Im Fall des Schlossbenefiziums Steinach handelt es sich um ein Privatpatronat. Nur auf das Privatpatronat wird in den nachfolgenden Ausführungen eingegangen. Artikel XI Abs. 3 des Bayerischen Konkordats von 1817 gewährleistete die Patronatsrechte der Untertanen (Privatpatronate). Der Sturz der Monarchie 1918 in Bayern machte eine umfassende Neuregelung nötig. Der Freistaat verzichtete mit dem Konkordat von 1924/25 auf viele rechtliche Mitwirkungspflichten bei der Besetzung kirchlicher Ämter. Damals bestand an 635 Stellen ein Privatpatronatsrecht. Sowohl das katholische als auch das evangelische Kirchenrecht waren nun und sind noch bestrebt, das Patronatswesen zurückzudrängen. Im CIC 1917 wurde kirchenrechtlich die Begründung neuer Patronate ausdrücklich ausgeschlossen, das Patronatswesen im Weiteren aber noch recht ausführlich in den cc 1448 – 1471 CIC 1917 normiert. Der CIC 1983 verzichtet gänzlich auf die universal kirchenrechtliche Regelung dieser Materie und verschiebt sie in das Partikularrecht. Der Status quo bestehender Patronatsrechte wird gesamtkirchlich aber nicht angetastet. Seitdem ist die Zahl der Patronatsrechte aber beständig zurückgegangen. Ebenso wurden Patronatsverpflichtungen durch Vereinbarungen abgelöst. Die früheren Patronate sind heute sowohl in der katholischen, als auch in der evangelischen Kirche fast überall aufgehoben worden.
Quelle: Ansgar Heuse/Florian Sepp, Patronatsrecht 19./20. Jahrhundert, publiziert am 31.8.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: (http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Patronatsrecht _ 19./20.Jahrhundert) (20.9.2020).
Das Patronatsrecht konnte der Stifter des Benefiziums an seine Nachkommnen oder andere Personen weitergeben. Patronatsherr des Steinacher Benefiziums war normalerweise der jeweilige Steinacher Schlossherr. Als solcher war er auch für den Unterhalt des Benefiziums verantwortlich. Der berühmte Steinacher Schlossbenefiziat Josef Schlicht kam aber, wie er selbst vermerkt, nach der Kaplanzeit „durch königliche Präsentation“ in das Benefizium Steinach.
Im Schematismus 1935 wird das Steinacher Schlossbenefizium wie folgt angeführt:
„Steinach, Schloßbfz. B.M.V. - Gutsherr von Steinach“
B.M.V. ist die Abkürzung für Beate Maria Virgine. Der Hinweis auf den Gutsherrn von Steinach stellt klar, dass er der Patron ist mit allen Rechten und Pflichten.
Anna von der Wart baut Schloss Steinach und versilbert das Benefiziumsvermögen
„Witwe Anna von der Wart, geborene Freiberg, baute von Grund auf die herrschaftliche Tafern und Mühle und das Schloß von 1549.
Ihr 4 ½ jähriger Sohn Hans-Wolfgang legte den 1. Stein und „Gott gebe, dass er mein mütterliche Treu und Wolmeinen anneme und erkenne“.
So berichtete eine heute nicht mehr vorhandene Marmortafel, die lange Zeit am Eckturm des Steinacher Schlosses angebracht war. Die Ritterswitwe Anna von der Wart hat die mit ihrem verstorbenen Ehemann geschmiedeten Pläne zu einem Schlossbau realisiert.
Es ist eine Seltenheit, dass eine Frau, auch wenn sie eine Rittersfrau war, damals ein Schloss bauen durfte. Eine Ausnahme war gegeben, wenn eine Frau als Vormund für ihr Kind auftreten konnte. Und das war hier der Fall. Anna von der Wart ließ also die alte Steinacher Burg abbrechen und mit den Bruchsteinen ein neues Schloss bauen, das Alte, damals aber ganz neue Schloss Steinach von 1549 wie es heute vor uns steht.
Nicht nur in der widerspenstigen Vitztumsstadt Straubing, auch auf zahlreichen Adelssitzen fand Anfang des 16. Jahrhunderts die „Neue Lehre“ Martin Luthers offene Türen. Auch im Schloss Steinach. Bei Anna von der Wart noch nicht sehr ausgeprägt, ihre Schwester, die Rittersfrau von Sünching, war dagegen eine vehemente Streiterin für den neuen Glauben. Aber die Versilberung des Steinacher Schlossbenefiziums, das sie für das Studium und für ein flottes Leben des Sohnes Hans-Wolfgang verwendete und auch der ersatzlose Abbruch der alten Burgkapelle St. Georg geben zu denken.
Bei ihrem Sohn Hans-Wolfgang ist der streitbare Lutheraner nicht zu verleugnen. Er musste dafür aber viel ertragen. Der spätere Schlosskäufer Dr. Wigläus Hundt berichtet: „Dieser Hans-Wolf ist nachgehends seines üblen und ganz ärgerlichen Wandels halber von Straubing aus in den fürstlichen Falkenturm nach München geführt und gleichsam zum Tode verurteilt, aber aus Fürbitt des Herzogtums Bayern entsetzt worden“. Was er angestellt hat, ist nicht bekannt. Wohl wegen seines Übertritts zum evangelischen Glauben und wegen einer drückenden Schuldenlast musste er das Schlossgut Steinach mit allen Anwesen der Hofmark 1583 verkaufen. In der Not zog seine von ihm getrennt lebende Ehefrau wieder zu ihm und man kaufte sich in der neugläubigen Jungpfalz in Bernhardwald einen kleinen bescheidenen Adelssitz.
Wiederherstellung des Schlossbenefiziums durch den berühmten Steinacher Schlossbesitzer Dr. Wiguläus Hundt
Käufer des Steinacher Schlossbesitzes war Dr. Wiguläus Hundt, der als Rechtsgelehrter, Diplomat und Historiker in die Bayerische Geschichte eingangen ist. Er ist wohl der bedeutendste und berühmteste Steinacher Schlossbesitzer. Als Hofratspräsident galt der Jurist als höchster Richter und Polizeibeamter Bayerns. Als Diplomat war er an der Gestaltung wichtiger Staatsverträge beteiligt. In Musestunden und als Altersbeschäftigung betrieb er Geschichtsforschung und verfasste unter anderem sein berühmtes „Bayerisch Stammen Buch“, eine Genealogie das bayerischen Adels und das umfangreiche Werk „Metropolis Salisburgensis“, eine Geschichte der altbayerischen Klöster. Es gelang ihm, das von Anna von der Wart eingezogene Steinacher Schlossbenefizium nach einem Rechtsstreit wieder herzustellen. Die Straubinger Chorherren, die kurz zuvor (im Jahre 1581) im Rahmen der Gegenreformation vom benachbarten Pfaffmünster in die Gäubodenstadt versetzt worden waren, hatten nun die Absicht durch Eingliederung des Steinacher Schlossbenefiziums in das Stift dessen Einkommen zu erhöhen, doch Wiguläus Hundt konnte dieses Ansinnen unter Einschaltung des Herzogs erfolgreich abwehren. Hundt plante auch den Neubau einer Schlosskapelle, doch der Tod ereilte ihn, bevor er dieses Vorhaben verwirklichen konnte.
Wiguläus Hundt II. baut die heutige Schlosskapelle
Nachdem Hundts Sohn und Nachfolger Albrecht bei einem Duell verstorben war übernahm sein Bruder Wiguläus Hundt II. die Regentschaft in Steinach. Er errichtete die heutige Schlosskapelle an der Ringmauer. Die alte Benefiziums- und Gruftkapelle St. Maria im Steinacher Friedhof trat nun mehr und mehr zurück und die Aufgaben des Benefiziaten verlagerten sich zur neuen Schlosskapelle, deren Patron wieder St. Georg wurde. Der Benefiziat geriet dabei zunehmend in den Einflussbereich der Schlossherrschaft, die den Benefiziaten als abhängigen Schlosskaplan betrachteten. Dies ging sogar soweit, dass Benefiziat Johann Weiß (1639 – 1641) als Hauslehrer und Erzieher der Schlosskinder in das Straubinger Stadtpalais umziehen musste.
Abbruch der alten Benefiziumskapelle St. Maria im Steinacher Friedhof
Unter Benefiziat Vögele (1808 – 1842) gingen die Messen der Warterstiftung ganz auf die Schlosskapelle St. Georg über. Die Benefiziums- und Gruftkapelle St. Maria auf dem Steinacher Friedhof war bereits 1798 baufällig und wurde schließlich abgebrochen (nach Schlicht: 1813 gänzliches Eingehen der eigentlichen Stiftungskirche auf dem Friedhofe). Die Steine verwandte man zur Errichtung des Schul- und Mesnerhauses (heute im Anwesen Röckl). Damals dürfte die spätgotische Madonna, die sich heute im Mittelpunkt des Altars der Schlosskapelle befindet, aus der abgebrochenen Benefiziumskapelle St. Maria dorthin übertragen worden sein. Patron der Schlosskapelle blieb aber weiterhin der Ritterpatron St. Georg, der seit 1741 anstelle eines Altarblatts aus Stuck gearbeitet, halblebensgroß auf einem weißen Schimmel über dem Altar seinen Platz hatte. Die Schlosskapelle St. Georg war nun de facto auch Benefiziumskapelle geworden. Josef Schlicht führt dazu in der Unterhaltungsbeilage zum Straubinger Tagblatt vom 23. Juli 1883 aus: „freilich tadelte das bischöfliche Ordinariat, daß Benefiziat und Patronatsherr gegen den Abbruch der Frauenkapelle keinen Einspruch erhoben, allein die beiden Gruftmessen selbst und dazu die Sonntags- und Festtagsmessen siedelten schließlich endgültig in die Schloßkapelle über“. Eine kirchenrechtliche Translation der Stiftungsmessen zur Schlosskapelle hat aber offenbar nicht stattgefunden, ein Umstand der vom Benefiziaten Josef Schlicht später in einem Streit ins Feld geführt wurde.
Die spätgotische Madonne dürfte früher in der
Benefiziums- und Gruftkapelle St. Maria auf dem Steinacher Friedhof gestanden haben.
Bild: Albert Lindmeier
Durch die Übertragung des Benefiziums St. Maria auf die Schlosskapelle erfuhr diese eine weitere Aufwertung. Eine andere Aufwertung der Schlosskapelle war kurz vorher durch die Gründung der großartigen Bruderschaft der „Christi Mutter unter dem Kreuz“ erfolgt, der über 1000 Mitglieder angehörten, darunter 120 Adelige und 60 Geistliche.
„Christi Mutter unter dem Kreuz“ in der Benefiziumskapelle
Bild: Albert Lindmeier
Umfassende Renovierung und Umgestaltung der Schloss- und Benefiziumskapelle im Jahre 1880
Dem Schlossherrn Eduard von Berchem-Königsfeld lag die Steinacher Schloss- und Benefiziumskapelle sehr am Herzen. Mit erheblichem Kostenaufwand ließ er im Jahre 1880 das Bauwerk umgestalten und modernisieren. Vor allem der neuromanische Hochaltar mit der spätgotischen Madonna (wohl aus der abgebrochenen Benefiziumskapelle St. Maria) steht heute im Blickpunkt, flankiert von den Namenspatronen der Schlossherrschaft St. Eduard und St. Natalie.
So dürfte die Benefiziumskapelle im Alten Schloss Steinach nach der Renovierung ausgesehen haben.
Das Fenster mit dem Hl. Georg wurde 1929 bei einem Hagelschauer beschädigt und durch ein neues Fenster ersetzt.
Bild: Nachlass Ludwig Niggl, aufgenommen ca. 1920
Der renovierte Altar 2020
Bild: Albert Lindmeier
„Für alle Zeiten ihrer kirchlichen Zwecke zu erhalten...“ - die grundbuchamtliche Sicherung der Schloss- und Benefiziumskapelle St. Georg
Am 22. Oktober 1882 wurde von dem königlich bayerischen Notar Joseph Zistl in Straubing unter der Nr. 1527 die Abschrift der Urkunde ausgefertigt, die einen „Antrag auf Einschreibung einer Reallast im Hypothekenbuche“ vom 22. November 1881 vor dem zwischenzeitlich verstorbenen Notar Joseph Hingerl zum Inhalt hatte. Die Urkunde vom 22. November 1881 hatte danach folgenden Wortlaut, der nachstehend auszugweise wiedergegeben wird:
„Heute den zweiundzwanzigsten November eintausendachthunderteinundachtzig erschien vor mir Josef Hingerl, königlicher Notar in Straubing, auf meinem Amtszimmer der mir nach Namen, Stand und Wohnort bekannte Herr Eduard Freiherr von Berchem-Königsfeld, Königlicher Kämmerer und Gutsbesitzer auf Schloß Steinach und habe ich auf Ansuchen nachstehenden Antrag beurkundet:
In dem Schlosse zu Steinach, Amtsgericht und Rentamt Straubing, Eigentum des Herrn Eduard Freiherr von Berchem-Königsfeld ist die Capelle zum heiligen Georg.
Bezüglich dieser erklärt nun der hier Erschienene, daß er als Patron selbst übernehme und auch seinen Besitznachfolgern auferlege die Verpflichtung die Schloß-Capelle zum heiligen Georg in Steinach für alle Zeiten ihrer kirchlichen Zwecke zu erhalten, an derselben für immer die ganze Baulast zu tragen, die innere Capellen-Einrichtung herzustellen und in würdigem Zustand zu erhalten, auch die Bedürfnisse ad sacra, wie Paramente, kirchliche Geräthe, Wachs, Wein, Opferbrod et cetera, Oel zum ewigen Lichte, Löhnung des Meßners und Ministranten, insoweit die Kosten nicht durch freiwillige Beiträge der Bruderschaft und des Benefiziaten gedeckt werden, beizuschaffen.
Für den Fall, daß der Gutsbesitz an einen anderer Besitzer übergeht, soll dieser Besitznachfolger verpflichtet sein, die auf dem Gutsbetrieb bestehende Verpflichtung zur Tragung der Baulast, Beschaffung der inneren Einrichtung der Capelle ad sacra durch eine mit der oberhirtlichen Stelle zu vereinbarenden Summe in einem ausreichenden Betrag abzulösen...“
Das Benefiziatenhaus
Das erste Benefiziatenhaus wurde nach Josef Schlicht bei der Dotation von 1400 durch Markus Warter von Hans Pernzeller gekauft. Es wird bezeichnet als „wohlgebaut und wohlgelegen“. Doch der Zahn der Zeit nagte auch an diesem Gebäude und unter Benefiziat Johann Bachmaier (1613 – 1619) befanden es sich die Benefiziumsgebäude in einem kläglichen Zustand. Das Wohnhaus brauchte eine starke Reparatur; der Zehentstadel einen Neubau. Michael Stetter (1620 – 1634) musste in Steinach mit Pfarrer Steingräber 1633 die Verwüstungen durch die Schweden mitmachen. In der Folge waren das Benefiziatenhaus unbewohnbar. Jedoch ließ 1639 der Schlossherr und Hofkanzler Christoph Herwart das Benefiziatenhaus mit einem Kostenaufwand von 24 Gulden reparieren: „daß es sei eine Wohnung für einen Priester“.1789 baute die Schlossherrschaft ein neues Benefiziatenhaus, denn das bisherige war „eher einem Hirtenhaus ähnlich. Wenig Glück brachte das Jahr 1800. Im November brannte der Zehentstadel des Benefiziums mit vielen Vorräten nieder und mit ihm das Metzgerhaus. Das ehemalige Steinacher Benefiziatenhaus ist heute in Privatbesitz.
Das Benefiziatenhaus 1988
Als der letzte darin wohnende Schlossbenefiziat BGR Johann Gnogler 1987 starb, wurde das Haus verkauft.
Bild: Dr. Thomas Grundler
Das Benefiziatenhaus (links) lag in unmittelbarer Nähe zur Kirche.
aufgenommen 2020
Bild: Claudia Heigl
Zwei berühmte Steinacher Schlossbenefiziaten
Vor allem zwei Steinacher Schlossbenefiziaten sind sehr berühmt geworden:
Schlossbenefiziat Dr. Josef Erhard (1774 – 1784)
Josef Erhard war am 29.01.1716 in Reichling b. Landsberg, als Sohn von Andreas und Walburga Erhard, geboren. Seine Studien machte er in dem Jesuitenkolleg in Landsberg am Lech, in das er auch als Jesuit eintrat. Neun Jahre lehrte er als Professor der Theologie. Zwei Jahre war er der Provinzial der Oberdeutschen Provinz ("Germania superior") der Jesuiten, die das gesamte südliche Deutschland umfasste und ihren Sitz in München hatte. Nach deren Umgestaltung 1770 in die "Bayerische Provinz", wurde er drei Jahre lang erster und einziger Ordensprovinzial Bayerns, also der höchste Jesuit in Bayern, bevor der Jesuitenorden entgültig aufgehoben wurde.
1774 holte ihn Josef Ferdinand Graf von Hörwarth als Schlossbenefziat nach Steinach, wo er ein bescheidenes Auskommen hatte. Am 25. Mai 1784 starb er an einem Schlaganfall im Alter von 68 Jahren in Steinach. Sein Grabstein befand sich ursprünglich in der Pfarrkriche in Steinach im Bodenpflaster und wurde beim Umbau der Pfarrkirche an die Außenwand der Kirche angebracht. Da dieser bereits stark abgetreten war, wurde nochmals eine kleinere Granitplatte angefertigt. Beide inzwischen stark verwitterten Grabdenkmäler, inzwischen an der Steinacher Friedhofmauer (Südseite) befestigt, werden zur Zeit restauriert.
Schlossbenefiziat Josef Schlicht (1832 - 1917)
Josef Schlicht ist als Volkskundler und Schriftsteller in die Bayerische Literaturgeschichte eingegangen ist. Zahlreiche Bücher und weitere Veröffentlichungen stammen aus seiner Feder. Als er im sog. Federnkammerl das Steinacher Schlossarchiv fand, hat er ausführliche Geschichtsforschungen zur Geschichte von Steinach, u.a. auch zum Steinacher Schlossbenefizium, betrieben und viel dazu veröffentlicht. Eine Gedenktafel für Josef Schlicht befindet sich in der Steinacher Pfarrkirche St. Michael an der Stelle, an der er begraben wurde. Eine weitere Gedenktafel wurde am ehemaligen Benefiziatenhaus angebracht. Siehe hierzu auch: Josef Schlicht
Die Benefiziums- und Schlosskapelle St. Georg stand einer Schlosserweiterung im Wege und sollte abgebrochen werden
Als der neue Steinacher Schlossbesitzer Dr. August von Schmieder im Jahre 1901 das Schlossgut Steinach erworben hatte, war ihm das Alte Schloss zu klein und zu unmodern. Deshalb wollte er es nach Nordwesten hin erweitern. Doch da stand ihm die Schloss- und Benefiziumskapelle im Wege und er wollte sie abreißen. Doch nicht ersatzlos. Er, der evangelische Schlossbesitzer, bot dem katholischen Bischof von Regensburg an, entweder eine neue Benefiziumskapelle außerhalb des Schlossbereichs zu bauen, dort wo heute das alte Gendarmenhaus steht oder für den Neubau einer Pfarrkirche den entsprechenden Betrag, den eine neue Benefiziumskapelle kosten würde, beizusteuern. Doch die Verhandlungen zogen sich hin. Schmieder gab den Plan der Schlosserweiterung schließlich auf und entschied sich für den Neubau eines Luxusschlosses auf dem Helmberg, eben das Neue Schloss Steinach, das in den Jahren 1904 bis 1908 errichtet wurde. Die Steinacher Schloss- und Benefiziumskapelle blieb deshalb dankenswerterweise bis heute erhalten.
Bei der Schlosserweiterung wäre die Benefiziumskapelle im Wege gewesen.
Bild: Archiv für Heimatgeschichte, aufgenommen 1956
Das Steinacher Schlossbenefizium heute
Stiftungsmessen mit einem Gedenken an die Stifter des Benefiziums werden heute nicht mehr gelesen. Früher wurden verschiedene Messen aus dem Benefiziumserträgen (wohl Stiftungsmessen) nach Afrika gesandt. In der Zeit als die Bavaria-Klinik im Steinacher Schloss beheimatet war, fand in der Schlosskapelle einmal wöchentlich ein Gottesdienst statt. Ältere Leute waren aber wegen der hohen und beschwerlichen Stufen zur Kapelle nicht begeistert. Diese Gottesdienste wurden aber auch nicht als besondere Stiftungsmessen oder Stiftermessen verkündet und gefeiert. Seit der gelungenen Renovierung der Schloss- und Benefiziumskapelle durch die Familie Lindinger, findet hier wöchentlich ein Abendgottesdienst statt. Die idyllische Schloss- und Benefiziumskapelle eignet sich auch hervorragend für Trauungen.
Die Erträge aus dem Benefiziumsvermögen werden an die Bischöfliche Finanzkammer in Regensburg abgeführt. An Benefiziumsvermögen sind nach dem Verkauf des Benefiziatenhausen noch vorhanden: der Benefiziumswald mit ca. 27 Tagwerk sowie ein Feld mit einer Größe von ca. 1 Tagwerk. Die vierteljährliche Armenspende, die später an die Gemeinde ging, findet nicht mehr statt. Das Steinacher Schlossbenefizium, das noch immer die Bezeichnung „Zu Unserer Lieben Frau trägt“, wurde und wird meist vom Steinacher Pfarrer oder einem Ruhestandspfarrer betreut, der mit einer Urkunde zum Schlossbenefiziaten berufen wird.
Die Benefiziumskapelle im Alten Schloss Steinach
aufgenommen 2020
Bilder: Albert Lindmeier
Auszügen aus den Chroniken über das Benefizium
Steinach. Ein niederbayerisches Geschichtsbild von Josef Schlicht, 1881-1883 (pdf)
Die Geschichte des Benefizium von Josef Schlicht, 1908 (pdf)
Quellen:
Schlicht Josef, Steinach. Ein niederbayerisches Geschichtsbild, 1881-1883
Schlicht Josef, Die Geschichte von Steinach, 1908