Der "Schinder" in Steinach

 

 von Claudia Heigl

 

Kaum jemand kann heute mit dem Begriff „Schinder“ noch etwas anfangen. Geläufig sind eher noch die Begriffe wie „Schindergaul“ und „Schinderkarren“ oder die Redensart „mit jemandem Schindluder treiben“.

Dabei war im Volksmund der „Schinder“ jahrhundertelang die verächtliche Bezeichnung für den Wasenmeister. Dies ist sozusagen der amtliche Ausdruck für jene verachteten Menschen, die sich mit der „Entsorgung“ von Tierkadavern beschäftigte. Das gebräuchlichste Wort war der „Abdecker“. So wird  er oft auch hauptsächlich  in den Kirchenbüchern bezeichnet.

Auch in Steinach war eine Abdeckerei. 1657 ist im Kirchenbuch  die Heirat des Abdeckerssohn Ulrich Schillinger von Neuötting mit einer Maria Reininger von Cham eingetragen. Bei den Taufen der acht Kinder wird er als Abdecker von Steinach genannt.

Dem Wasenmeister mußten die Bauern laut Gesetz alles „Gefallene“, also verendete Vieh, vom Hund aufwärts übergeben. Dafür bekam der Abdecker eine Gebühr, das sog. „Ansaggeld“ oder Wasengefälle“. Der Schinder zog den Kadavern die Haut ab („Abdecken“) und gab diese den Bauern zurück. Den Ausdruck „Decke“ gebrauchen Jäger heute noch. Verzichtete der Bauer auf die Haut, brauchte er kein Ansaggeld zu bezahlen.

Das Abdecken war schmutzig, ekelerregend und mit starker Geruchsbelästigung verbunden. Es war aber lebenswichtig, um den Ausbruch von Seuchen zu verhindern. Aus diesem Grund durfte der Abdecker nicht im Dorf wohnen. Das „Gesindel“ wollte man sich fernhalten. Vornehmlich der infernalische Gestank bei den Wasenmeistereien bewirkte diese Trennung, aber auch der Aberglaube trug dazu bei. Bevorzugt waren die Anwesen „im Moos“, „in der Au“ oder „im Graben“. Im weichen Boden hob der Abdecker die „Wasen“ aus und vergrub die Reste, den sog. Kern, wie der abgehäutete Pferde- oder Rinderkadaver in der Regel bezeichnet wurde.

In Steinach war das Wasenanwesen etwas abseits vom Dorf, auf dem Grundstück der heutigen Saatzucht Steinach. Ältere Dorfbewohner erinnern sich noch an die Bezeichnung „Schinderweg“, den Weg der zwischen dem Anwesen (heutige Saatzucht) und der Bärnzeller Straße verläuft.

Karte 3

Uraufnahme von Steinach aus dem Jahre 1827

 

Neben dem Anwesen lag ein Weiher, der sog. „Schnellingerweiher“, der seinen Namen nach der späteren Abdeckerfamilie Schnellinger hatte und eine „Mooswiese“ und der „Moosacker“.

Im Liquidationsprotokoll der Steuergemeinde Steinach aus dem Jahre 1838 wird das Anwesen wie folgt beschrieben: „Wohnhaus, Stallung und Stadel unter einem Dache, Backofen, Schweinestall, Fallhütte, Wurzgärtchen und Hofraum“.

 

Wasenmeister Steinach

Der Schnellingerhof. Im Hintergrund der Schanzlweiher. Der vordere Weiher (Schnellingerweiher) war 1956 bereits zugefüllt.

 

Wurde dem Abdecker ein Wasenfall gemeldet, so mußte er – zumindest seit dem 18. Jhdt. – das tote Tier binnen 24 Stunden fortschaffen. Dazu hatte er eigens einen „Schinderkarren“ und Zugpferde. Verhielt sich der Abdecker vorschriftsgemäß, so wurde der Kadaver zur sog. „Kern-“,  „Lueder-„  oder „Fallhütten“ transportiert und dort weiterverarbeitet. Die toten Tierkörper wurden mit Hilfe von Ketten an einem großen Nagel oder Haken befestigt und hochgezogen, damit die Haut leichter „abgeledert“ werden konnte. Manchmal wurde dem Kadaver auch direkt vor Ort die Haut abgezogen. Die Überreste seiner Tätigkeit sollten nach Möglichkeit sofort an einem abgelegenen Ort vergraben werden. Das führte häufig zu Ärger, wenn der Abdecker die Grube nicht tief genug aushob. Oft ließ er, weil er nur Interesse an der Haut hatte, den abgelederten Kern einfach liegen und verfaulen. Weitaus bequemer war es, die Fleischreste in einen nahegelegen Bach oder Weiher zu werfen. Dies entsprach sogar im 16. und 17 Jhdt. den Vorschriften, es wurde erst Ende des 18. Jahrhunderts  verboten.

Nach oberpolizeilicher Vorschrift vom 21. Juni 1862 mussten „gefallene“ Tiere 5 Schuh (1 bayerischer Schuh = 29.18 cm) tief verscharrt werden. Tiere, die wegen einer ansteckenden Krankheit verendet oder getötet worden waren, wurden sogar 6 – 8 Schuh tief vergraben und zuvor mit ungelöschtem Kalk bestreut, wovon immer ein Vorrat bereit zu halten war.

Eine weitere Pflicht des Wasenmeisters war es, die Jagdhunde der Schloßherrschaft zu unterhalten. Bei den adligen Treibjagden war eine große Anzahl von Hunden nötig.  Nur bei den Abdeckern gab es genügend Fleisch, um die Hunde zu ernähren. Dies war auch oft ein Hauptgrund warum eine Abdeckerei in einer adligen Hofmark errichtet wurde. Für das Hundefutter mußte das Kernfleisch aufgehoben, gekocht und getrocknet bzw. gedörrt werden. Durch das Auskochen gewann man auch Fett bzw. Unschlitt, das neben dem Fell eine Haupteinnahmequelle der Abdeckereien bildete. Der fertige Rohstoff wurde anschließend an Gerber, Seifensieder (Kernseife!) und Kerzenzieher weiterverkauft.

So sind in dem bereits erwähnten Liquidationsprotokoll bei dem Wasenanwesen in Steinach folgende gerichtsherrliche Frondienste eingetragen:

  1. der Gutsherrschaft die Jagdhunde halten, zu und von der Jagd zu führen.
  2. das gefallene Vieh abzuholen und auszuziehen, die Haut aber zurückzugeben.
  3. die Schloßabtritte (= Toiletten), so oft als nötig ist, zu räumen.

Überhaupt war die Berufsgruppe für alle Arbeiten zuständig, mit denen die „ehrlichen“ Leute nicht in Berührung kommen wollten. So mußte der Abdecker gelegentlich auch Todeskandidaten zum Richtplatz bringen oder die Leichen von Gehenkten oder Selbstmörder abholen, um sie zu verscharren.

 

Wasenmeister Steinach2

 

Die Abdecker gehörten zu den „unehrlichen Leuten“. Damit meinte man nicht Lügner und Betrüger, sondern Menschen, denen nicht die volle Ehre eines Normalbürgers zuteil wurde. Zu den unehrlichen Gerufen gehörten vor allem Schinder, Henker und Blutschergen, aber auch, allerdings hier in abgemildert Form, Bader, Barbierer, Leinenweber, Fuhrleute, sowie die große Gruppe der Fahrenden.  Die Unehrlichen waren grundsätzlich von den Zünften ausgeschlossen und auch ihren Kindern war es unmöglich, den väterlichen Beruf zu verlassen. Die Unehrlichkeit war hochgradig ansteckend. Bereits die einfache Berührung eines Unehrlichen oder nur das Anfassen seiner Werkzeuge konnte einen ehrbaren Handwerker unehrlich machen. Die bayrische Zunftordnung von 1730 bestimmte, daß sogleich unehrlich und „des Handwerk nicht mehr fähig“ wurde, wer einem Abdecker die Hand bot, mit ihm zusammen ging, wer seine Geräte, seinen Karren oder sein Pferde berührte, oder wer – selbst unwissentlich – mit ihm zusammen aß oder trank.

Erst 1772 wurde den Abdeckersöhnen als letzten reichsgesetzlich der Zugang zu Zünften, Ämtern und Gilden ermöglicht – sofern sie den elterlichen Beruf noch nicht ausgeübt hatten.

Weil Abdecker keine Ehen mit „ehrlichen“ Leuten eingehen durften, stammte der Partner nie aus demselben Dorf.  Geheiratet wurde nur „untereinander“. In ganz Bayern bildeten darum die Abdecker eine riesige Verwandtschaft. Trauzeugen und Taufpaten waren wiederum nur Wasenmeister aus der Umgebung.  So sind bei den Steinacher Abdeckerfamilien als Trauzeugen und Paten Abdecker aus Schafhöfen, Rimbach b. Neukirchen, Irlbach, Haunsbach, Falkenfels, Rattenberg, Haderhaus, Wörth und Rain vertreten. In den ca. 250 Jahren sind nur ein einziges Mal 1777 bei einer Abdecker-Hochzeit der Mesner von Gschwendt und der Steinacher Lehrer, der gleichzeitig Mesner war, als Trauzeugen genannt.

Auch das Verschwinden der Unehrlichkeit im 19. Jhd. änderte an der Unterschichts-zugehörigkeit der Abdecker wenig. Im gesellschaftlichen Empfinden wirkte sich dies noch Jahrzehnte aus. Mischehen waren selten, und erst in der zweiten Hälfte des 19. Jhd. wurden diese allgemein üblich.

Doch wurden die Abdecker auch aufgesucht, da sie aufgrund Ihrer Tätigkeit sich mit kranken Tieren befaßten und natürlich auch mit deren Heilung. Viele von Ihnen besaßen bemerkenswerte Kenntnisse der Anatomie, daß von Generation zu Generation weitervererbt wurde. Von den Bauern wurden sie oft bei kranken Tieren bzw. bei Seuchen und deren Vermeidung um Rat gefragt.

Dies war natürlich eine weitere wichtige Einkommensquelle. Selbst bei Erkrankung der Menschen wurde um ihren Hilfe gebeten, da sie ein umfassendes Wissen über Heilkräuter hatten und mit ihrem Tierfett auch allerlei geheimnisvolle Salben herstellten.

Der jahrhundertalte Wasenhof in Steinach wird nach dem Tod ihres Mannes von der Wasenmeisterswitwe Barbara Schnellinger am 18.02.1878 an den Steinacher Schloßbesitzer Eduard Freiherr von Berchem-Königsfeld verkauft. Dieser benützt den Wasenhof zur Ochsenhaltung. Damit endete die lange Geschichte der Abdecker in Steinach.

Die Anlage wurde von dem späteren Schloss- und Gutsbesitzer August von Schmieder, unter der Leitung von Verwalter Ludwig Niggl, noch weiter ausgebaut und zu einem Mustergut für Schweinehaltung umgewandelt.

 

FO STEI 227

Gutsverwalter Ludwig Niggl, im Hintergrund der Schnellingerhof
aufgenommen 1925

Schweinestall 1950 2

Schweinestall Gut Steinach in den 1930er Jahren

In unmittelbarer Nachbarschaft entstand in den 1960er Jahren die Reinigungsanlage der Saatzucht Steinach und später deren Hauptsitz. Vom Wasenanwesen  ist heute kein Gebäude mehr vorhanden.

 

Weitere Abdecker im Umkreis

Im Protokollbuch der ehemaligen Gemeinde Agendorf wird 1908 Georg Artmann als Wasenmeister genannt. Ihm sind die gefallenen Tiere unentgeltlich zu überlassen, wenn die Haut noch ganz ist.

Ansonsten sind folgende Gebühren von den Bauern fällig:

- Großvieh 5 Mark Gebühr

- Kleinvieh 2 Mark Gebühr

wenn das Vieh innerhalb von 24 Stunden abgeholt werden, ansonsten 5 Mark Strafe für den Wasenmeister.

 

Die Beurteilung, ob die Haut unbeschädigt ist oder nicht, war ein ewiger Streitpunkt zwischen den Abdeckern und Bauern der in fast allen erhaltenen Gerichts- und Verhörsprotokollen zigfach auftaucht.

Denn die Abdecker haben oft behauptet, die (behaltene) Haut sei löchrig oder sonstwie schadhaft und nicht zu gebrauchen und der Bauer mußte bezahlen, obwohl er keine Haut bekam.

Ab ca. 1912 wird Josef Zankl als Wasenmeister genannt. Er besitzt ein Anwesen in Au b. Ascha. Auch von ihm sollen heilende Kräfte ausgegangen sein.
1925 wird seitens der Gemeinde Agendorf dem Ablieferungsbezirk der Tierkörperverwertung nicht zugestimmt, da mit dem Wasenmeister Zankl eine Abmachung besteht. Mit seinem Tod übernahm vorübergehend die Tierkörperbeseitigungsanlage in Regen, Gemeindeteil Poschetsried, die Abholung der Tiere. Diese wurde Anfang der 1960er Jahre  wegen Geruchsbelästigung geschlossen. Inzwischen ist der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung in Plattling in unserem Gebiet tätig. Die Felle werden verkauft und der eigentliche Tierkörper wird im Wesentlichen zu Tiermehl verarbeitet, das als Brennstoff dient.

 

 

Die Abdecker in Steinach

 

1657 Schillinger Ulrich, Abdeckerssohn von Neuötting heiratet die Maria Reininger, ledig von Cham und wird als erster Abdecker in Steinach genannt.
Das Ehepaar hat acht Kinder, von denen zwei im Kindsalter sterben:
- Maria Magdalena *1658
- Maria *1659
- Walburga *1662 heiratet 1702 Andreas Hauser, Abdeckerssohn von Unterbrennberg
- Ursula *1664
- Mathias *1667, Nachfolger
- Christoph *1673

 

1709 Der Sohn Schillinger Mathias heiratet die Abdeckerstochter Eva Aichinger von Schafhöfen und übernimmt die Wasenmeisterei in Steinach. Die Ehe bleibt kinderlos.

 

 

Schillinger Besitzer

 

1718 Der Abdeckerssohn Johann Zellner aus der Einöde Rimbach b. Neukirchen heiratet eine Apollonia Hackl, Abdeckerstochter aus Würglberg b. Pilsting, und wird als nächster Wasenmeister in Steinach genannt.
Vier ihrer sechs Kinder erreichen das Erwachsenenalter:
- Rosina *1723
- Johann Jakob *1726 heiratet die Abdeckerstochter Walburga Pickl v. Rattiszell und wird 1764 noch als Abdeckersknecht in Steinach genannt.
- Lorenz *1728, Nachfolger
- Anna Maria *1731

 

1756 Deren Sohn Lorenz Zellner übernimmt die Abdeckerei und heiratet die Abdeckerstochter Schnellinger Anna Maria von Dingolfing.
Von dem Ehepaar sind acht Kinder bekannt, von denen von drei Söhne keine Sterbeeinträge im Kirchenbuch vermerkt wurden:
- Franz Xaver *1757
- Joseph *1761
- Franz Anton *1769

 

1777 Die Abdeckerei übernimmt ca. 1777  der Schwager bzw. Bruder Josef Schnellinger aus Dingolfing. Er heiratet die Abdeckerstochter Franziska Wallner aus Regen und wird seitdem als Wasenmeister in Steinach genannt.
Das Ehepaar hat zehn Kinder, von denen sechs das Erwachsenenalter erreichen:
- Franziska hat 1802 mit dem ledigen Abdeckerssohn Andreas Kronthaler von der Oberpfalz eine  uneheliche Tochter namens Franziska.
- Maria Magdalena *1783
- Maria Barbara *1784
- Anna Maria *1786 hat 1812 mit dem ledigen Söldnerssohn Mathias Zöllner von Weinberg eine uneheliche Tochter namens Magdalena.
- Johann Michael *1787
- Josef *1828, übernimmt 1809 die Abdeckerei
Josef stirbt im Alter von 49 ½  Jahren. Seine 51jährige Witwe heiratet daraufhin

1798 den 25jährigen Abdeckerssohn Johann Georg Schnellinger von Falkenfels. Aus dieser Ehe gehen keine Kinder mehr hervor.

 

1809 übernimmt der 19jährige Josef Schnellinger vom Stiefvater Georg Schnellinger die Wasenmeistersölde um 1.800 Gulden. 1816 heiratet er die Abdeckerstochter Magdalena Ehegartner von Isarau b. Aholming.
Es kommen sieben Kinder zur Welt, von denen drei im Kindsalter sterben:
- Alois 1817-1839
- Maria Anna *1820 hat mit 1838 mit einem Joseph Püxl einen unehelichen Sohn namens Joseph
- Josef *1823, übernimmt die Abdeckerei
- Helena 1825-1890 heiratet 1854 in Roding den Wasenmeister Michael Thalhofer (1831-1886)

1854 Der gleichnamige Sohn Josef Schnellinger heiratet eine Barbara Bachhuber, Wasenmeisterstochter von Oberschneiding. Am 16.01.1874 stirbt Josef Schnellinger im Alter von 51 Jahren. Die Witwe Barbara bewirtschaftet allein die Wasenmeisterei, anscheinend mit Hilfe ihres Schwagers Michael Thalhofer, der Wasenmeister in Roding ist. Mit ihm hat sie 1876 einen unehelichen Sohn namens Georg.
Josef und Barbara Schnellinger haben elf eheliche Kinder, von denen vier im Kindsalter sterben:
- Maria *1855 hat 1872 mit dem ledigen Abdeckerssohn Joseph Santner von Steinernkreuz eine uneheliche Tochter namens Maria.
- Franziska *1860
- Xaver *1861
- Johanna *1863
- Paulina *1866
- Karl *1869
- Alois *1873

 

Am 18.02.1878 verkauft Barbara Schnellinger den Wasenhof an den Schloßbesitzer von Steinach, Eduard Freiherrn von Berchem-Königsfeld.

 

 

Zellner Schnellinger Besitzer

 

 

 

1890/91 wird in Steinach ein Josef Zankl mit seiner Ehefrau Barbara, geb. Herwicht als Wasenmeisterseheleute genannt. Josef Zankl stammte aus Bernhardswald und zieht dann nach Haunsbach, Atzenzell, Wastlhof und schließlich nach Regensburg.
Das Ehepaar hat sieben bekannte Kinder:
- Therese *1887 in Bernhardswald
- Josef *+1890 in Steinach
- Anna *1891 in Steinach verh. Michl
- Maria *1894 in Haunsbach
- Barbara *1896 in Haunsbach
- Josef *1905 in Atzenzell
- Cäcilia *1906 in Wastlhof b. Wiesenfelden

 

 Zankl Herwicht Besitzer

 

 

 

Weitere Abdecker im Umkreis:

1908 wird ein Georg Artmann als Wasenmeister genannt.

1912 tritt wieder ein Josef Zankl in Au b. Ascha als Wasenmeister in Erscheinung. Dessen Ehefrau, eine Maria Artmann von Stützenbrunn, dürfte eine Schwester des Georg Artmann gewesen sein. Als diese am 13.05.1912 stirbt, verheiratet sich Josef Zankl ein zweites Mal mit der ledigen Dienstmagd Walburga Urban aus Haunsbach.
Mit seinem Tod am 06.09.1950 in Au endet die lange Tradition der Wasenmeisterei.

 

 

Zankl Au

 

 

 

 

 

Bilder:

Archiv für Heimatgeschichte Steinach

 

Schriftliche Quellen:

- Vermessungsamt Straubing:  Liquidationsplan der Steuergemeinde Steinach 1838;
- Nowosadtko Jutta: Scharfrichter und  Abdecker: Der Alltag zweier „uneherlicher  Berufe“ in der Frühen Neuzeit, Paderborn,  1994
- Auszüge aus der Familienchronik der Wasenmeistervorfahren von Herrn Reinhard Riepl, Waldkraiburg.
- „Der Wasenmeister für das Gebiet von Falkenfels“ von Frau Edda Fendl, erschienen 2006 im Mitterfelser Magazin.

 

Weitere Quellen:
BZAR Regensburg, Pfarrmatrikel der Pfarrei Steinach
Vermessungsamt Straubing, Liquidationsprotokoll der Steuergemeinde Steinach von 1838
StA Landshut, Grundsteuerkataster der Gemeinde Steinach 1843-1960, Sig. 17/42-4, 17/42-7, 17/42-11

 

aktualisiert: 20.06.2022