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Archiv für Heimatgeschichte

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Verfahren: heimatgeschichtliches Archiv
Verarbeitungstätigkeit: Archivierung von allen schriftlichen und bildlichen Zeugnissen, die einen Bezug zur Gemeinde und den Pfarreien haben
Sammlung – Sicherung – Bewahrung – Ausstellung von Fotos, Ansichtskarten, Filme, Dokumente, Schriften, Briefe, Chroniken, Heimatbüchern, Zeitzeugenberichte, Personensammlungen, Zeitungen, Zeitungsausschnitten, Urkunden, Unterlagen von Vereinen, Parteien u. Verbänden, Festschriften, Plakaten, Kartenmaterial, Nachlässen, Sterbebilder und Besondere Gegenstände zur Dorfgeschichte.

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach
Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Archivierung und Erhaltung von allen schriftlichen und bildlichen Zeugnissen, die einen Bezug zur Gemeinde und den Pfarreien haben.
Heimatgeschichtliches Archivprogramm zur Verarbeitung von schriftlichen und bildlichen Zeugnissen und zur Veröffentlichungen von Chroniken und im Gemeindeboten

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 Abs. 1 DSGVO

 

4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Kategorien der betroffenen Personen:
Mitarbeiter des heimatgeschichtlichen Archives
Zeitzeugen, Archivierte Personalakten, Übermittler von archivierten Personenakten

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:
Keine Aufbewahrungsfristen

 

7. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
• Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
• Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
• Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:
Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.


 Bauamt

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Baugenehmigung

Verarbeitungstätigkeit: Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden nach der Bayerischen Bauordnung

(BayBO):

Bearbeiten der Bauanfragen (genehmigungspflichtige Bauvorhaben) Bearbeiten der Bauanträge (genehmigungspflichtige Bauvorhaben) Bearbeiten der Bauvorhaben, die von einer Genehmigung freigestellt sind Bearbeiten der Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen

Sonstige bauaufsichtliche Maßnahmen (z.B. Beseitigungsanordnungen)

Bearbeiten von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen

Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden nach der Bayerischen Bauordnung

(BayBO):

Bearbeiten der Bauanfragen (genehmigungspflichtige Bauvorhaben) Bearbeiten der Bauanträge (genehmigungspflichtige Bauvorhaben) Bearbeiten der Bauvorhaben, die von einer Genehmigung freigestellt sind Bearbeiten der Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen

Sonstige bauaufsichtliche Maßnahmen (z.B. Beseitigungsanordnungen) Bearbeiten von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen

Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO

  • § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 55 ff Bayerische Bauordnung (BayBauO) und

Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen

(Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)

Art. 6, 7, 10 und 15 Bayerisches Denkmalschutzgesetz

  • §§ 7 und 32 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) i.V.m. der Allgemeinen

Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr.

2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Kategorie der betroffenen Personen:

Bauherren, Vertreter des Bauherrn, Grundstückseigentümer, Wohnungs(teil) eigentümer, Nachbarn, Entwurfsverfasser, Prüfingenieure, Prüfsachverständige - soweit es sich um natürliche Personen handelt, Ansprechpartner in der kreisangehörigen Gemeinde, Sachbearbeiter in der unteren Bauaufsichtsbehörde und den beteiligten Fachstellen, Verfahrensadministratoren, Systemadministratoren

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten (einschließlich Genehmigungsfreistellungsdaten), Aufteilungspläne und Abgeschlossenheitsbescheinigungen, denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, etc. sind grundstücksbezogen. Sie dürfen nicht gelöscht werden, weil sie Bestandsschutz genießen. Auch bauaufsichtlichen Maßnahmen werden zur Beweissicherung dauerhaft dokumentiert (z.B. Duldung von sog. Schwarzbauten).

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Geographisches Informationssystem

Verarbeitungstätigkeit: w³EWO

Altersstrukturanalysen für gemeindliche Aufgaben

Darstellung der Wahlberechtigten und Stimm- bzw. Wahlbezirke, Leerstands- und Schulsprengelanalyse

Visualisierung der Daten in Kartenform

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

w³EWO

Altersstrukturanalysen für gemeindliche Aufgaben

Darstellung der Wahlberechtigten und Stimm- bzw. Wahlbezirke, Leerstands- und Schulsprengelanalyse

Visualisierung der Daten in Kartenform

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO

Art. 3 und 28 ABs. 7 Meldegesetz (BayMeldeG)

Art. 6, 7, 8, 15, 17, 22, 56 - 59, 61, 74 Gemeindeordnung (GO), Art. 4 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO)

Art. 8 Gemeindewahlgesetz (GWG) i.V.m. § 18 Gemeindewahlordnung Art. 3, 4, 5 und 8 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Art. 3 Nr. 3 Landkreiswahlgesetz (LKrWG) i.V.m. Art. 8 GWG

Art. 2 Bezirkswahlgesetz (BezWG)

Art. 23-35 des Landeswahlgesetzes (LWG)

  • § 3 Europawahlgesetz

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Kategorien der betroffenen Personen:

Einwohner der Gemeinde, Sachbearbeiter

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die personenbezogenen Daten der Einwohner werden bei einem erneuten Import der

Daten aus dem Einwohnerwesen (OK.EWO, MESO) überschrieben.

Die speichernde Stelle muss die Lösch- und Aufbewahrungsfristen nach Art. 11

BayMeldG beachten.

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Grundstücksverwaltung

Verarbeitungstätigkeit: TERAwin-EXP/TERA Objektmanager; Auskunft über Grundstücke und Gebäude, Geografisches Informationssystem, Flächenmanagement,

Anzeige aller grundstücks- und gebäuderelevanter Daten aus den ALKIS-Daten der

Vermessungsverwaltung, aus den TERA-Fachmodulen und Extension

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

TERAwin-EXP/TERA Objektmanager; Auskunft über Grundstücke und Gebäude,

Geografisches Informationssystem, Flächenmanagement, Anzeige aller grundstücks- und gebäuderelevanter Daten aus den ALKIS-Daten der Vermessungsverwaltung, aus den TERA-Fachmodulen und Extension

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO

Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO), Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO),

  • § 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG), Art. 2, 5, 5a und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG),
  • §§ 1, 127 - 135 c, 136 - 141, 165 - 170, 171 a - e, § 172 Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen;
  • §§ 535 - 597, §§ 1012 - 1112 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • § 36 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBauO), Art. 6 - 9, Art. 41 - 59, Art. 67 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG),
  • § 1a, § 135a - c, § 200a BauGB i.V.m. § 19 Bundesnaturschutzgesetz

(BnatSchG),

  • § 12 Gaststättengesetz (GastG),
  • § 12 Gaststättenverordnung (GastV), Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz

(LStVG),

Art. 11 Vermessungs- und Katastergesetz und §§ 1 - 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  1. Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV):

Aktualisierung der Adressen der Grundstückseigentümer nach Art. 11 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) i.V.m. § 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-

Abrufverordnung - ALBV) und den öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen zwischen

Kommune und ADBV:

 

  1. An den Betreiber des Webportals OK.GIS; Übermittlung des Ansprechpartners in der Kommune für Immobilienobjekte

 

Kategorien der betroffenen Personen:

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungs-(teil)eigentümer, Beitragspflichtige, Ansprechpartner für leerstehende Gebäude und unbebaute Grundstücke, Mieter, Pächter, Grundstückskäufer und -verkäufer, dinglich Berechtigte, Bauherren, Sachbearbeiter im Bau- und Grundstückswesen, in der Liegenschaftsverwaltung, in der Kämmerei und Kasse, im Bauhof - abhängig von der internen Organisationsstruktur, Verfahrensadministratoren, Systemadministratoren

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:
  2. TERAwin - EXP/ TERA Objektmanager:

Die Eigentümer werden historisiert und bilden das Grundbuch nach.

 

 

  1. TERAwin-FLM und TERAwin-Immotransfer:

Personenbezogene Daten können gelöscht werden, sobald sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind.

 

  1. Protokoll nach § 4 ALBV

Die für Protokollzwecke erfassten Angaben müssen nach Ablauf des auf die

Erstellung des Protokolls folgenden Kalenderjahres vernichtet werden (§ 4 Abs. 4

ALBV).

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

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 BayKiBiG

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Kindertageseinrichtungen BayKiBiG

Verarbeitungstätigkeit: Verwaltung von Kindertagesstätten und Erhebung der Gebühren

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Verwaltung von Kindertagesstätten und Erhebung der Gebühren

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, BayKiBiG

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1) KiBiG.web; förderrelevante Kinder- u. Mitarbeiterdaten

2) Aufsichtsbehörden; Kinder- u. Mitarbeiterdaten

 

Kategorien der betroffenen Personen:

1) Mitarbeiter

2) externe Beitragszahler (Kindertageseinrichtungen)

3) Kinderdaten (ID-Nummer)

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

BayKiBiGweb speichert die Daten automatisch, daher keine Kenntnis zur Aufbewahrungsfrist

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.   Pfeil nach oben


Bücherei

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bücherei Steinach

Verarbeitungstätigkeit: Abwicklung von (Online)Ausleihen, Speichern von Ausleihdaten, Rückgabe, Recherche, Mahnungen

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Verwaltung von Büchereieinnahmen,

Findus Internet OPAC ermöglicht dem Benutzer/Leser die schnelle Online Mediensuche im kompletten Bestand der Bücherei

Programm OCLC- Neue Benutzer anlegen, Verwaltung der Benutzer und Schreiben von Mahnungen

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Benutzungsrecht, Urheberrecht, Online-Recht

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Kategorien der betroffenen Personen:

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Bücherei

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung erfolgt nach Rückgabe des Büchereiausweises

2 / Tod eines Ausweisinhabers

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.   Pfeil nach oben


Einwohnermeldeamt

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Rechenzentrumsleistungen Einwohnerwesen, Einwohnermeldestatistik

Verarbeitungstätigkeit: EMS - Einwohner-Melde-Statistik

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Die Anwendung EMS dient der Erstellung von Reports und Listen.

Die Auswertungen erfolgen aus den Einwohnermeldedaten der bayerischen AKDB- Kunden, die die AKDB beauftragt haben, diese Auswertungen im Namen dieser Behörden durchzuführen.

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, BMeldDÜV, BMG, Zensus Durchführungsgesetz

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1.) Einwohner-Zählung, bei der AKDB zur Rechnungsschreibung

2.) Religions-Zählung, bei der AKDB zur Rechnungsschreibung

3.) Wehrregistermitteilung an die zuständigen Kreiswehrersatzämter nach §42 Abs. 2 und 3 des Wehrpflichtgesetzes

4.) Zensus an das Bayer. Landesamt für Statistik nach dem Zensus

Durchführungsgesetz

5.) Jungwählerliste-Zählung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von

Wahlvorschlägen nach §50 Abs. 1 BMG

 

Kategorien von betroffenen Personen

1.) Einwohner

2.) ehemalige Einwohner

3.) verstorbene Einwohner der Kommunen

4.) beigeschrieben Personen, die nicht in der Kommune gemeldet sind (Partner, Kinder, gesetzliche Vertreter)

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die Regeln zur Aufbewahrung und Löschung von Daten ergeben sich aus § 13, § 14 und § 15 BMG

 

1.) Betroffene Person: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod

 

 

Ausnahmen:

Suchdienste: Löschung unverzüglich nach Übermittlung

Waffenerlaubnis / Sprengstofferlaubnis: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Aufenthaltsfragen: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Wohnungsgeber: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Wehrerfassung: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Wahlberechtigung: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der

Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod

Ausstellung Pässe und Ausweise: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der Ausweise: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod

Ankunftsnachweis: Löschung, sobald die Gültigkeitsdauer um mehr als 3 Monate abgelaufen ist oder 30 Tagen nach Wegzug oder Tod

 

2.) Gesetzlicher Vertreter: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod

  

3.) Ehegatte oder Lebenspartner: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod

 

4.) Minderjährige Kinder: Löschung, wenn das Kind volljährig wird

 

Weitere Ausnahmen siehe § 13 BMG

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Zentrale einfache Melderegisterauskunft

Verarbeitungstätigkeit: ZEMA - Zentrale einfache Melderegisterauskunft

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit der ZEMA können PowerUser Einfache Melderegisterauskünfte länderübergreifend aus den zentralen Meldebeständen auf Basis des Bundesmeldegesetzes (BMG) abrufen.

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, §44 BMG

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • PowerUser bei Einzelanfrage nach §44 BMG

 

Kategorien von betroffenen Personen

1.) Einwohner

2.) ehemalige Einwohner

3.) verstorbene Einwohner der Kommunen

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die Anfragen laufen über ZEMA auf den Meldebestand. In ZEMA selbst werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: BayBIS – Bayerisches Behördeninformationssystem für ein automatisiertes Abrufverfahren für Behörden

Verarbeitungstätigkeit: Automatisiertes Abrufverfahren für Behörden entsprechend BMG und MeldDV

           

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Automatisiertes Abrufverfahren für Behörden entsprechend BMG und MeldDV

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Bayerischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BayAGBMG) und der Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (Meldedatenverordnung - MeldDV), BMG

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Bundesweit:

- Öffentliche Stellen nach § 38 Abs. 1 BMG (einfache Behördenauskunft)

- Behörden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BMG (Sicherheitsbehörden)

- Zuzugsmeldebehörden im Rahmen des automatisierten Abrufverfahrens zur

Anmeldung (Vorausgefüllter Meldeschein/VAMS) nach § 4 1. BMelddDÜV

 

 

Bayernweit:

Bereitstellung von Melderegisterdaten für Behörden:

1.) Landesamt für Verfassungsschutz nach § 11 MeldDV

2.) Gerichte nach § 11 MeldDV

3.) Staatsanwaltschaften nach § 11 MeldDV

4.) Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachstellen der Finanzämter nach § 11

MeldDV

5.) Ausländerbehörden nach § 12 MeldDV

6.) Katastrophenschutzbehörden nach § 7 MeldDV

7.) Zulassungs- und Führerscheinstellen nach § 14 MeldDV

8.) Agenturen für Arbeit nach SGB II und III nach § 16 MeldDV

9.) Gewerbebehörden nach § 18 MeldDV

10.) Gewerbeaufsichtsämter nach § 19 MeldDV

11.) Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) nach § 20 MeldDV

12.) Landesamt für Finanzen nach § 21 MeldDV

13.) Polizei (VOWI / BLKA) nach § 6 Abs. 2 MeldDV i.V.m § 5 Abs. 1 und 2 sowie § 6

Abs. 1 MeldDV

14.) Behörden nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz und dem

Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz nach § 15 MeldDV

15.) Vermessungsämter nach § 17MeldDV

16.) Standesämter nach § 22 MeldDV

17.) Wohngeldbehörden nach § 23 MeldDV

18.) Versorgungsanstalten der bayerischen Versorgungskammern nach § 24 MeldDV

19.) Gerichtsvollzieher nach § 25 MeldDV

20.) Suchdienste nach § 26 MeldDV

21.) Integrierte Leitstellen nach § 13 MeldDV

22.) Bayerisches Landeskriminalamt nach § 6 Abs. 1 MeldDV i.V.m. § 5 Abs. 1 sowie

Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 MeldDV

23.) Jugendämter nach § 8 MeldDV

24.) Untere Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und

Verbraucherschutz nach § 27 MeldDV

25.) Zentrale Stelle der kassenärztlichen Vereinigung in Bayern nach § 30 MeldDV

26.) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) § 30a

MeldDV

 

 

Kategorien von betroffenen Personen

1.) Einwohner

2.) ehemalige Einwohner

3.) verstorbene Einwohner der Kommunen

4.) beigeschriebe Personen, die nicht in der Kommune gemeldet sind (Partner, Kinder, gesetzliche Vertreter)

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die Regeln zur Aufbewahrung und Löschung von Daten ergeben sich aus § 13, § 14 und § 15 BMG

 

1.) Betroffene Person: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod

 

 

Ausnahmen:

Suchdienste: Löschung unverzüglich nach Übermittlung

Waffenerlaubnis / Sprengstofferlaubnis: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Aufenthaltsfragen: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Wohnungsgeber: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Wehrerfassung: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Wahlberechtigung: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der

Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod

Ausstellung Pässe und Ausweise: Löschung sofort nach Wegzug oder Tod

Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der Ausweise: Löschung nach 30 Tagen nach dem Wegzug und der Auswertung der Rückmeldung oder bei Tod

Ankunftsnachweis: Löschung, sobald die Gültigkeitsdauer um mehr als 3 Monate abgelaufen ist oder 30 Tagen nach Wegzug oder Tod

 

2.) Gesetzlicher Vertreter: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod

 

 

3.) Ehegatte oder Lebenspartner: Löschung nach 55 Jahren nach letztem Wegzug oder Tod

 

4.) Minderjährige Kinder: Löschung, wenn das Kind volljährig wird

 

 

Weitere Ausnahmen siehe § 13 BMG

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Abmeldung ins Ausland

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Fachdienst kann sich ein Bürger online bei seiner Kommune abmelden, wenn er ins Ausland weggezogen ist.

Der Antragsteller kann den Wegzug auch für weitere Personen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren) melden, mit denen er weggezogen ist.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Meldung einer Abmeldung ins Ausland

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Aufenthaltsbescheinigung

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Aufenthaltsbescheinigung (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Bestellung einer Aufenthaltsbescheinigung für den Nachweis gegenüber Dritten

(Behörden, Privatinstitutionen).

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Ausweisauskunft

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Die Ausweis-Auskunft ermöglicht es dem Nutzer, die auf dem Ausweis (nPA oder eAT) gespeicherten persönlichen Daten mittels Lesegerät anzeigen zu lassen.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Fachdiensts Ausweis-Auskunft

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Nicht relevant, da der Fachdienst keine Daten speichert. Es werden nur Daten zur

Anzeige gebracht.

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Bürgerauskunft (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Der Fachdienst Bürgerauskunft kann der Nutzer eine Online-Meldeauskunft bestellen.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Zentrales Melderegister / Bestellung einer Melderegisterauskunft

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Führungszeugnis (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Bestellung eines gebührenpflichtigen Führungszeugnisses für den Nachweis gegenüber Behörden oder für private Zwecke.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Bestellung des Führungszeugnisses

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Gewerbezentralregister (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Nachweis gegenüber Behörden oder für private Zwecke.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Anforderung einer Auskunft aus dem

Gewerbezentralregister

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Meine Meldedaten (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

           

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Dienst Meine Meldedaten kann sich der Nutzer bei der Meldebehörde eine Auskunft über die zu ihm gespeicherten Daten, die zu seiner Person getätigten Datenübermittlungen sowie über deren Zwecke und die Rechtsgrundlagen einholen.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Meldung einer Auskunftsanfrage

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Meldebescheinigung (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

           

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Der Nutzer kann eine gebührenpflichtige Standardmeldebescheinigung oder eine erweiterte Meldebescheinigung bestellen.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Bestellung einer Meldebescheinigung

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Übermittlungssperren (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

           

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Fachdienst Übermittlungssperren können Nutzer die über ihn im Melderegister gespeicherten Daten für die Weitergabe an bestimmte Zielgruppen sperren.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Eintragung von Übermittlungssperren

 

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Umzug innerhalb der Kommune (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

           

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Fachdienst Umzug innerhalb kann ein Nutzer die Adressänderung aufgrund eines Umzugs innerhalb der Kommune melden.

Der Antragsteller kann den Umzug auch für weitere Personen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren) melden, mit denen er umzieht.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Meldung einer Adressänderung innerhalb der Kommune

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Voranzeige Anmeldung

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Fachdienst Voranzeige Anmeldung kann ein Nutzer die Adressänderung aufgrund eines Umzugs vorab elektronisch an die Meldebehörde melden.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Meldung einer bevorstehenden Adressänderung

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Wahlschein QR-Code (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

           

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Der Fachdienst Wahlschein mit QR-Code ermöglicht eine Beantragung von

Briefwahlunterlagen speziell mit mobilen Geräten (Smartphone, Tablet).

Der Nutzer wird direkt (synchron) im Wählerverzeichnis gesucht und - wenn er darin eindeutig gefunden wurde - Online angezeigt und direkt für die Briefwahl gekennzeichnet.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Bestellung Wahlunterlagen

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

 

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Web-Wahlschein Plus (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

           

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit diesem Fachdienst Web-Wahlschein kann der Nutzer Briefwahlunterlagen online beantragen. Der Nutzer wird direkt (synchron) im Wählerverzeichnis gesucht und - wenn er darin eindeutig gefunden wurde - direkt für die Briefwahl gekennzeichnet.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Bestellung Wahlunterlagen

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

 

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerservice-Portal Dienste

Verarbeitungstätigkeit: Wohnungsgeberbestätigung (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

           

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Fachdienst Wohnungsgeberbestätigung können Vermietungen im Rahmen des Bundesmeldegesetzes online mitgeteilt werden.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 13 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Bestätigung der Wohnungsgeberzustimmung

 

Kategorien von betroffenen Personen

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. der Behörde

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: OK.EWO - Einwohnermeldeverfahren

 

Verarbeitungstätigkeit: OK.EWO - Einwohnermeldeverfahren

 

           

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Befähigung der Meldebehörden der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, ihren gesetzlichen Aufgaben bezüglich des Meldewesens nachzukommen.

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

- Meldedatenverordnung (MeldDV),

- 1.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV),

- 2.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV),

- Bundesmeldegesetz (BMG),

- § 72 Aufenthaltsverordnung (AufenthV),

- Personalausweisgesetz (PAuswG), §23

- Passgesetz (PassG), §21

- Personalausweisverordnung (PAuswV)

- Passverordnung (PassV) und Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG),

- 39e Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG),

- § 30 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 30a und §30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG),

- § 139b Abgabenordnung (AO),

- § 69 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit § 57 - §60

Personenstandsverordnung (PStV),

- § 10 Absatz 7 Satz1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV vom 07.06.2011),

- § 58c Soldatengesetz (SG)

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1.) Bundesdruckerei nach §6a PassG

2.) Sperrlistenbetreiber nach §10 Abs. 5 PAuswG

3.) Bundesdruckerei (Ausstellung von Personalausweisen) nach §12 PAuswG

4.) Waffenerlaubnisbehörden nach §9 MeldDV

5.) Sprengstoffbehörden nach §10 MeldDV

6.) Schulen (Durchsetzung der Schulpflicht) nach §28 MeldDV

7.) Staatsangehörigkeitsbehörden, Bundesverwaltungsamt nach §29 MeldDV, §10 2. BMeldDÜV

8.) Abfallbehörden nach §31 MeldDV

9.) Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung nach §32 MeldDV i.V.m. §4 Abs. 2,

3 und 4 sowie §5 Abs. 2 BevStatG

10.) Ehrung von Alters- und Ehejubilaren nach §33 MeldDV

11.) Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach §34 MeldDV i. V. m § 42 Abs. 1 und 2 BMG

12.) Datenübermittlung an den Bayrischer Rundfunk (Beitragsverwaltung) nach §35

MeldDV sowie §10 Absatz 7 Satz 1 RBeitrStV

13.) Ausländerbehörden nach §72 Abs. 1 und 2 AufenthV

14.) Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach §4 2.BMeldDÜV

und §58c SG

15.) Datenstelle der Rentenversicherungsträger nach §6 2.BMeldDÜV

16.) Bundeszentralregister nach §7 2.BMeldDÜV

17.) Kraftfahrtbundesamt nach §8 2.BMeldDÜV

18.) Bundeszentralamt für Steuern nach §9 2.BMeldDÜV, §39e Abs. 2 Satz 2 EStG,

  • §139b AO

19.) Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister nach §11 2.BMeldDÜV

20.) Meldebehörden nach Art. 5 BayAGBMG, §33 BMG sowie 1.BMeldDÜV

21.) Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen nach §34 BMG und nach §36

BMG

22.) Datenübermittlung an ausländische Stellen nach § 35 BMG i.V.m. §34 Abs. 1

Satz 1 BMG

23.) automatisierter Abruf einer anderen öffentlichen Stelle nach §38 BMG

24.) automatisierte Datenübermittlung an die Suchdienste nach §43 BMG

25.) regelmäßige Datenübermittlungen an die Suchdienste nach §43 BMG

26.) einfache Melderegisterauskunft nach §44 BMG

27.) erweiterte Melderegisterauskunft nach §45 BMG

28.) Gruppenauskunft nach §46 BMG

29.) Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen wie Parteien, Wählergruppen, Presse, Rundfunk sowie Adressbuchverlage nach §50 BMG

30.) Datenbereitstellung für das bayerische Behördeninformationssystem nach §7

BayAGBMG i.V.m. §3 BMG

 

Kategorien von betroffenen Personen

1.) Einwohner, ehemalige Einwohner, Verstorbene sowie deren nicht in der Gemeinde

/ Verwaltungsgemeinschaft wohnende Ehegatten / Lebenspartner und Kinder sowie gesetzliche Vertreter

2.) Personen, die ohne Einwohner in den Städten / Gemeinden / Verwaltungsgemeinschaften zu sein, Ausweise oder Pässe erhalten.

 

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die Regeln zur Aufbewahrung und Löschung von Daten ergeben sich aus § 13, § 14 und § 15 BMG, §16 Abs. 2 Satz 3 und § 21 Abs. 4 Passgesetz (PassG), § 23 Abs. 4

Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Information

gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

für meldepflichtige Personen

 

Vorbemerkung

Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

 

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Gemeinde Steinach

Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

  1. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Gemeinde Steinach

Frau Ursula Heller

Am Sportzentrum 1

94377 Steinach

Telefon: 09428-94203-2

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  1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.

 

  1. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
  2. a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
  3. b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.

Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.

  1. c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
  2. d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
  3. e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
  4. f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
  5. g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.

 

  1. Dauer der Speicherung

Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.

 

  1. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.

Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

  1. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).

Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

  1. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).

Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (§ 44 Absatz 3 Satz 1 BMG i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

 

  1. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Aufsichtsbehörde gegenüber öffentlichen Stellen ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz:

 

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Postfach 22 12 19, 80502 München (Postanschrift)

Wagmüllerstraße 18, 80538 München (Hausanschrift)

Telefon: 089/212672-0

Fax: 089/212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.datenschutz-bayern.de   Pfeil nach oben


 Finanzwirtschaft

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Datenträgeraustausch Banken

Verarbeitungstätigkeit: Weitergabe von Zahlungen aus den AKDB-Verfahren an die Cleringstellen der Banken mit BL-Transfersystem.

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Das BL-Transfersystem dient der Weitergabe der Zahlungen aus den AKDB- Verfahren an die Cleringstellen der Banken.

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO, Art. 4 BayDSG-E

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Zahlungen aus den AKDB-Verfahren an die Clearingstellen der Banken

 

 

Kategorie der betroffenen Personen:

Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtige

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

180 Tage

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen OK-Fis Kameral

Verarbeitungstätigkeit: OK.FIS KAMERAL Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Haushaltsplanung, Anordnungswesen, Buchhaltung/Kasse, Jahresabschluss, Forderungsmanagement, Zahlungsverkehr, Vollstreckung

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik

(KommHV-Kameralistik), §§ 82, 89, 90, 95, 96 Insolvenzordnung (InsO)

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  1. Banken und Sparkassen sowie Clearingstellen der Banken (Leitbanken)

1.1 Finanz Informatik

1.2 Fiducia IT AB

1.3 Hypo Vereinsbank

1.4 Postbank

1.5 SEB Bank

1.6 Commerzbank

1.7 Deutsche Bank

1.8 Sozialbank

1.9 GAD (IT-Dienstleister der nord- und westdeutschen Genossenschaftsbanken)


Anlass: Durchführung von Gut- und Lastschriften bzw. Weiterleitung innerhalb und außerhalb ihres Bankenverbundes.

 

 

Kategorie der betroffenen Personen:

  1. Natürliche und Juristische Personen
  2. Zahlungspflichtige und -empfänger
  3. Benutzer des Verfahrens OK.FIS Kameral
  4. Sachbearbeiter/Innen in Kämmereien, Kassen und Anordnungsdienststellen

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

6 bzw. 10 Jahre gemäß § 37 i.V.m. § 82 und § 41 sowie § 62 KommHV Kameral

 

 

Die Fristen beginnen gem. § 82 Abs. 2 Satz 3 KommHV Kameral am 01. Januar des der Aufstellung der Jahresrechnung folgenden Haushaltsjahres.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Veranlagung OK-Fis Kameral

Verarbeitungstätigkeit: OK.FIS VA Veranlagungssystem

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Veranlagung von Gewerbesteuer

Grundsteuer Hundesteuer Abfallbeseitigung Straßenreinigung Verbrauchsgebühren

Kindergarten-/Kinderhortgebühren Niederschlagswasser

einmalige und laufende Einnahmen und Ausgaben

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Kommunaler Haushaltsordnung (KommHV), Grundgesetz (GG), Gewerbesteuergesetz (GEwStG), Grundsteuergesetz (GrStG), Kommunales Abgabengesetz (KAG), Abgabenordnung (AO), Kommunale Satzungen

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Finanzamt
  • Banken
  • Amtsgericht


 

Kategorie der betroffenen Personen:

  1. Steuer- und abgabepflichtige natürliche und juristische Personen
  2. Zahlungspflichtige und -empfänger
  3. Sachbearbeiter/Innen in den Steuerstellen oder Anordnungsdienststellen

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

6 bzw. 10 Jahre

- gemäß § 41 i.V.m. § 82 und § 37 KommHV Kameral

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

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Friedhof

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Friedhofsverwaltung

Verarbeitungstätigkeit: Microsoft Access-Datenbank 2010 für Erfassung von Grabplätzen, Benutzungsberechtigten, Grabplatzbelegung

Vergabe und Verwaltung von Grabnutzungsrechten

Überprüfung von Gräbern

Statistische Auswertungen der Bestattungen Abrechnung von Friedhofsunterhaltungsgebühren

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Microsoft Access 2010 für Erfassung von Grabplätzen, Benutzungsberechtigten, Grabplatzbelegung

Vergabe und Verwaltung von Grabnutzungsrechten

Überprüfung von Gräbern

Statistische Auswertungen der Bestattungen Abrechnung von Friedhofsunterhaltungsgebühren

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO in Verbindung mit

Art. 1, 7, 8, 9, 10, 12, 13 Bestattungsgesetz (BayBestG),

  • §§ 15 - 21 Bestattungsverordnung (BestV),

Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Bestattungsinstitut
  • Pfarrverwaltung
  • Institut für Standsicherheitsprüfung

 

Kategorie der betroffenen Personen:

Grabnutzungsberechtigte

Sachbearbeiter/Verfahrensbenutzer

nachrichtlich: Verstorbene mit Bestatter und Pfarramt

           

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die Daten des Grabnutzungsberechtigten können gelöscht werden, sobald das Grabnutzungsrecht auf einen anderen Berechtigten übertragen wurde und der bisherige Grabnutzungsberechtigte nicht selbst verstorben ist und als Verstorbener einem Grab zugeordnet wird.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.   Pfeil nach oben


 Gewerbe

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: GEWAN

 

 

Verarbeitungstätigkeit: Abwicklung der beim Gewerbeamt und bei Erlaubnisbehörden anfallenden Aufgaben im Rahmen der Gewerbeordnung

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Vollzug der Gewerbeordnung, Abwicklung der beim Gewerbeamt und bei Erlaubnisbehörden anfallenden Aufgaben im Rahmen der Gewerbeordnung

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Gewerbemeldungen:

  • § 11 Gewerbeordnung (GewO) Gestattungen:
  • § 12 Gaststättengesetz (GastG)

Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

  • § 11 Gaststättenverordnung (GastV) Makler und Gaststätten:
  • § 11 Gewerbeordnung (GewO)

Folgende Vorschriften stehen mit allen oben genannten Rechtsgrundlagen in Verbindung: Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E, VO zur Durchführung der Gewerbeordnung

(GewV) Makler- u. Bauträgerverordnung (MaBV), Gaststättengesetz (GastG), Gaststättenverordnung (GastV), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Gaststättengesetzes (GastVwV), Art. 3 Bay. Verw.-Verfahrensgesetz (BayVwVfG), §§ 21, 36 Allg. Geschäftsordnung (AGO) i.V.m. örtlichem Geschäftsverteilungsplan; Glücksspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit § 33c GewO; Spielhallenbetrieb § 33i GewO; Veranstaltungen im Umfeld von Prostitution gem. ProstSchG; Messen, Märkte und Ausstellungen gem. § 64 GewO;

Reisegewerbetätigkeiten gem. § 55 ff. GewO; Selbständige Tätigkeit im

Bewachergewerbe gem. 34a GewO; Gewerbeuntersagungen gem. § 35 GewO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Behörden, die bei Antragstellung Stellungnahmen zur Erlaubniserteilung oder

Untersagungen der Gewerbeausübung abgeben müssen:

 

 

1) Betriebssitzgemeinde,

2) Wohnsitzgemeinde des Einzelunternehmers bzw. Geschäftsführers,

3) zuständiges Amtsgericht,

4) Industrie- und Handelskammer,

5) AOK,

6) Finanzamt,

7) Polizei,

8) Staatsanwaltschaft,

9) Generalbundesanwalt,

10) Berufsgenossenschaft,

11) LDBV (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)

 

 

Kategorien der betroffenen Personen:

1) Gewerbetreibende i.S.d. Gewerbeordnung wie: Makler u. Bauträger, Gaststättenbetreiber, Betreiber einer vorübergehenden Gaststätte bzw. einer öffentlichen Vergnügung, Spielhallen- und Glücksspielstättenbetreiber, Bewacherpersonal, Veranstalter von Messen, Märkten und Ausstellungen

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1) nach Rechtskraft bei Erlaubnisbescheiden: Datengruppe frühere Tätigkeit als

Makler § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO

 

 

2) 10 Jahre nach Rechtskraft bei Ablehnungs-, Rücknahmebescheid und dgl.: § 11

Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und Ziffer 5.1 Aussonderungsbekanntmachung, spätestens nach Vollendung des 80. Lebensjahrs analog der Regelung von § 152

Abs. 4 GewO

 

 

3) 10 Jahre nach Tod des Erlaubnisinhabers bzw. Erlöschen / Aufgabe der

Maklertätigkeit § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und analoger Anwendung

von Art. 10 Abs. 3 Bay. Archivgesetz und Nr. 5.2 Aussonderungs-bekanntmachung mit

Nr. 82 des Verzeichnisses über Aufbewahrungsfristen des Einheitsaktenplanes

 

 

4) 15 Jahre nach Rechtskraft / Tilgungsreife bei (analog der Regelung über die

Löschung von Einträgen im Gewerbe-zentralregister) spätestens nach Vollendung des

  1. Lebensjahrs analog der Regelung von § 152

Abs. 4 GewO; Erlaubnisversagung nach § 34c GewO (Unzuverlässigkeit) § 11 Abs. 6

GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und §§ 10 Abs. 2 Ziffer 1 bzw. 2, 46 Abs. 1 Ziffer 4

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

 

 

5) nach Rechtskraft bei Erlaubnis- Ablehnungs-, Rücknahmebescheid und dgl: Pachtzins, Mietzins und Daten aus Datengruppen frühere Gaststätten und frühere Aufenthalte (§ 31 GastG i.V.m. § 11 Abs. 6 GewO und Art. 17 DSGVO)

 

6) 10 Jahre nach Tod, Erlöschen der Erlaubnis bzw. Verzicht durch Erlaubnisinhaber

  • § 11 Abs. 6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und Art. 10 Abs. 3 Bay. Archivgesetz und Nr.

5.2 Aussonderungsbekanntmachung mit Nr. 82 des Verzeichnisses über

Aufbewahrungsfristen des Einheitsaktenplanes

 

 

7) 15 Jahre nach Rechtskraft bzw. Tilgungsreife, analog der Regelung über die

Löschung von Einträgen im Gewerbezentralregister, spätestens nach Vollendung des

  1. Lebensjahrs, analog Regelung von § 31 GastG i. V.m. § 152 Abs. 4 GewO Erlaubnisversagung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG (wegen Unzuverlässigkeit) § 11 Abs.

6 GewO i.V.m. Art. 17 DSGVO und §§ 10 Abs. 2 Ziffer 1 bzw. 2, 46 Abs. 1 Ziffer 4

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.   Pfeil nach oben


 Mittagsbetreuung

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Abrechnung Mittagsbetreuung

Verarbeitungstätigkeit: Erfassung der Mittagsbetreuungsdaten zur Abrechnung der (verlängerten) Mittagsbetreuung (3x pro Schuljahr),

Beantragung der Staatlichen Förderung für Mittagsbetreuungsgruppen, Verwendungsnachweis,

Kalkulation der Kosten der Mittagsverpflegung

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Erfassung der Mittagsbetreuungsdaten per Excel (2016) zur Abrechnung der (verlängerten) Mittagsbetreuung (3x pro Schuljahr)

Beantragung der Staatlichen Förderung für Mittagsbetreuungsgruppen, Verwendungsnachweis

Kalkulation der Kosten der Mittagsverpflegung

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO, Gemeinderatsbeschluss vom 20.04.2017 Beschlussnummer 489,

KmBek zur Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 07. März 2018 (KWMBI S. 134, AZ: IV.8-BS7369.0/43/1), BayEUG, BaySchFG,  AVBaySchFG

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  1. Staatliches Schulamt
  2. Landratsamt
  3. Regierung von Niederbayern

 

Kategorie der betroffenen Personen:

1.1 Sachbearbeiter/innen

1.2 Leistungsempfänger/innen

1.3 Staatliches Schulamt

1.4 Regierung von Niederbayern

           

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Es bestehen keine Löschfristen der gespeicherten Daten.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Mittagsbetreuung

Verarbeitungstätigkeit: Aufnahme von (verlängerten) Mittagsbetreuungsanträgen und Mittagsverpflegung, Weiterleitung von Förderanträgen

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Aufnahme von (verlängerten) Mittagsbetreuungsanträgen und Mittagsverpflegung, Weiterleitung von Förderanträgen

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO, BayEUG, BaySchFG,  AVBaySchFG

 

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  1. Staatliches Schulamt
  2. Landratsamt
  3. Regierung von Niederbayern

 

Kategorie der betroffenen Personen:

1.1 Sachbearbeiter/innen

1.2 Leistungsempfänger/innen

1.3 Staatliches Schulamt

1.4 Regierung von Niederbayern

           

 

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Es bestehen keine Löschfristen der gespeicherten Daten.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.   Pfeil nach oben


Rentenangelegenheiten

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: E-Antrag

Verarbeitungstätigkeit:

Ausfüllen von Anträgen für die Deutsche Rentenversicherung,

überwiegend Anträge auf Versichertenaltersrente, Erwerbsminderungsrente,

Hinterbliebenenrenten, Kontenklärung

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Das Anwendungsverfahren e-Antrag ermöglicht die effiziente Sachbearbeitung von Fällen der Deutschen Rentenversicherung

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i. V. m. Sozialgesetzbuch (SGB)

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  1. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
  2. Landesämter für Versorgung o.ä. / Rentenauskunftsverfahren (RAV),

Bestimmungen des Rentenzahlverfahrens (RZB)

  1. Bayerisches Behördeninformationssystem (BayBIS) oder lokales

Einwohnermelderegister (EWO)

  1. Bundesagentur für Arbeit / Landkreise und Städte in gemeinsamen Einrichtungen

 

 

 

Kategorien der betroffenen Personen:

1.1 Sachbearbeiter/innen

1.2 Leistungsempfänger/innen

1.3 Personen oder/und Ansprechpartner/innen von Institutionen der Deutschen Rentenversicherung, die Zahlungen erhalten (z.B. Krankenkassen, Sozialleistungsträger) oder vornehmen (z.B. Unterhaltspflichtige)

1.4 Personen, die Leistungsempfänger/innen gesetzlich vertreten

1.5 Personen oder/und Ansprechpartner/innen von Institutionen, die neben den Leistungsempfängern/innen in Kommunikationsbeziehungen stehen (z.B. Ämter, Behörden, Gerichte)

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die aufgeführten Daten von Leistungsempfängern sind nach Art. 17 DSGVO zu löschen, wenn die Daten von Leistungsempfängern an die unter Punkt 4 genannten Einrichtungen/Institute weitergeleitet wurden.

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.   Pfeil nach oben


Standesamt

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Autista (Automation im Standesamtswesen)

Verarbeitungstätigkeit: Bearbeitung standesamtlicher Aufgaben und Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStG) wie z.B. Beurkundungen und Fortführungen von Personenstandsfällen (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall), sowie Erstellung von Personenstandsregistern

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Die Erstbeurkundung, sowie Fortführung (dh. Ergänzung durch Folgebeurkundungen und Hinweisen) von Personenstandseinträgen

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V. m. §§ 3 bis 5, 7, 8, 15 bis 17, 21, 27, 31, 32, 64,

67 und 74 Abs. 1 Nr. 3, 75, 76 Abs. 5 PStG, §§ 9 bis 21, 23 bis 26, 63, 69 PSTV, und

Anlangen 1 bis 5 zur PSTV, sowie Art. 7 bis 7 c AGPStG

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  1. Datenübermittlungen über den XÖV-Standard xPersonenstand

 

 

1.1. STA2STA / Mitteilung an ein anderes Standesamt

1.2. STA2MB / Mitteilung an Meldebehörden

1.3. STA2STA1B / Mitteilung an das Standesamt 1 in Berlin

1.4. STA2Stat / Mitteilung an das Landesamt für Statistik

1.5. STA2ZTR / Mitteilung an das zentrale Testamentsregister

1.6. STA2AB / Mitteilung an Ausländerbehörden

1.7. STA2GB / Mitteilung an Gesundheitsbehörden

 

 

 

  1. weitere Mitteilungen

2.1. Presse / nur mit wirksamer Einwilligung des Betroffenen

2.2. Familiengericht / bei entsprechender Personenstandsänderung

2.3. Kirchenbuchführer / zur Aktualisierung der Kirchenbücher

2.4. Konsulat / zur Erfüllung konsularischer Aufgaben

2.5. Jugendamt / zur Erfüllung der Aufgaben des Jugendamtes

2.6. Vormundschaftsgericht / zur Erfüllung der Aufgaben des

Vormundschaftsgerichtes

2.7. Amtsgericht / zur Erfüllung von Aufgaben des Amtsgerichts

2.8. Finanzamt / zur Aktualisierung der Daten

 

Kategorie der betroffenen Personen:

 

  1. Alle Personen, zu denen personenstandsrechtliche Einträge (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in den elektronischen Personenstandsregistern und Sicherungsregistern gespeichert werden.
  2. Alle Urkundspersonen (Standesbeamte) und Sachbearbeiter der Standesämter, sowie Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden als Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.

           

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Lfd-Nr. / Löschfrist bzw. Aufbewahrungsfrist:

  1. alle Vorgangsdaten werden temporär nur solange gespeichert, bis der entsprechende Eintrag in das jeweilige elektronische Personenstandsregister übertragen worden ist.

Ausnahme ist die Anmeldung zur Eheschließung; hier gilt ein Zeitraum von 6

Monaten, danach werden die Daten gelöscht.

 

 

  1. die elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister werden nach § 7Abs.1 PStG dauerhaft gespeichert. Nach einer Fortführungsfrist von

 

- 110 Jahren beim Geburtenregister,

     -80 Jahren bei Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister und

     -30 Jahren bei Sterberegistern

 

 

sind die Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie die Sammelakten nach den jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften den zuständigen öffentlichen Archiven

zur Übernahme anzubieten (§ 7 Abs. 3 PStG).

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerserviceportal

Verarbeitungstätigkeit: Eheurkunde (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Fachdienst Eheurkunde kann der Nutzer eine Eheurkunde online beantragen.

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Artikel 6 Absatz 1 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Bestellung einer Eheurkunde

 

Kategorie der betroffenen Personen:

 

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. Behörde

           

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerserviceportal

Verarbeitungstätigkeit: Geburtsurkunde (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Fachdienst Geburtsurkunde kann der Nutzer eine Geburtsurkunde online beantragen.

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Artikel 6 Absatz 1 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Bestellung einer Geburtsurkunde

 

Kategorie der betroffenen Personen:

 

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. Behörde

           

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerserviceportal

Verarbeitungstätigkeit: Lebenspartnerschaftsurkunde (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Fachdienst Lebenspartnerschaftsurkunde kann der Nutzer eine Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen.

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Artikel 6 Absatz 1 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Bestellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

 

Kategorie der betroffenen Personen:

 

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. Behörde

           

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerserviceportal

Verarbeitungstätigkeit: Sterbeurkunde (Fachdienst des Bürgerservice-Portals)

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Mit dem Fachdienst Sterbeurkunde kann der Nutzer eine Sterbeurkunde online beantragen.

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Artikel 6 Absatz 1 DSGVO

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / Kommune oder Behörde / Bestellung einer Sterbeurkunde

 

Kategorie der betroffenen Personen:

 

1 / Nutzer des Dienstes

2 / Mitarbeiter der Kommune bzw. Behörde

           

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / Die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: ePR Elektronisches Personenstandsregister

Verarbeitungstätigkeit: Elektronische Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie automatisiertes Abrufverfahren für die Standesämter in Bayern

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Zwecke:

Auf Grundlage des Art. 7 Abs. 1 und 2 AGPStG wird ein Verfahren, das aus den nachfolgend genannten Komponenten besteht, zentral aufgebaut und betrieben:

 

- die elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister der

Standesämter.

- das automatisierte Abrufverfahren, mit dem die gegenseitige Benutzung der

Personenstandsregister durch die angeschlossenen Standesämter nach § 67 Abs. 3

PStG ermöglicht wird

 

 

Das automatisierte Abrufverfahren baut dabei als zentrale Komponente auf den elektronischen Personenstandsregistern der Standesämter auf.

Es dient allein dazu, den bayerischen Standesämtern zu ermöglichen, die in den jeweiligen elektronischen Personenstandsregistern vorhandenen Einträge gegenseitig zu benutzen.

 

Der zentrale Aufbau und Betrieb der elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister lässt die rechtlichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Standesämter unberührt (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 AGPStG). Die Erstbeurkundung und die Fortführung der Registereinträge (d. h. Ergänzung durch Folgebeurkundungen und Hinweise) bleiben dem registerführenden Standesamt vorbehalten

 

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

  • §§ 3 bis 5, 7, 8, 15 bis 17, 21, 27, 31, 32, 64, 67 und 74 Abs. 1 Nr. 3, 75, 76 Abs.

5PStG, §§ 9 bis 21, 23 bis 26, 63, 69 PStV und Anlagen 1 bis 5 zur PStV Art. 7 bis 7c AGPStG

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

 

  1. automatisiertes Abrufverfahren

Das automatisierte Abrufverfahren baut dabei als zentrale Komponente auf den elektronischen Personenstandsregistern der Standesämter auf.

Es dient allein dazu, den bayerischen Standesämtern zu ermöglichen, die in den jeweiligen elektronischen Personenstandsregistern vorhandenen Einträge gegenseitig zu benutzen.

Dabei können alle unter 3. genannten personenbezogenen Daten abgerufen werden

(Art. 7 Abs.1 Satz 1 AGPStG, § 1 Abs.1 und 2 ZEPRV).

 

 

  1. Aufsichtsbehörden

Mitarbeitern der unteren Aufsichtsbehörden bei den Landratsämtern zur

Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht (Art. 7c Abs.2 AGPStG, § 1 Abs.3 ZEPRV)

 

 

Kategorie der betroffenen Personen:

 

  1. Alle Personen, zu denen personenstandsrechtliche Einträge (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in den elektronischen Personenstandsregistern und Sicherungsregistern gespeichert werden.
  2. Alle Urkundspersonen (Standesbeamte) und Sachbearbeiter der Standesämter, sowie Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden als Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
  3. im Rahmen der Nutzerverwaltung und der Protokollierung werden die

 

 

- Namen und Vornamen der Administratoren,

- Namen und Vornamen der Benutzer (mit der Zuordnung zum entsprechenden

Standesamt)

- Namen und Vornamen des Mitarbeiters der Aufsichtsbehörde (mit Zuordnung)

           

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Lfd-Nr. / Löschfrist bzw. Aufbewahrungsfrist:

Die elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister werden nach § 7

Abs.1 PStG dauerhaft gespeichert. Nach einer Fortführungsfrist von

- 110 Jahren beim Geburtenregister,

- 80 Jahren bei Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister und

- 30 Jahren bei Sterberegistern

sind die Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie die Sammelakten nach den jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften den zuständigen öffentlichen Archiven

zur Übernahme anzubieten (§ 7 Abs.3 PStG)

Das Registerverfahren gewährleistet, dass Registereinträge, die nach Ablauf der Fortführungsfrist dem Archivrecht unterliegen, auf externe Datenträger übertragen und aus den Personenstandsregistern und Sicherungsregistern gelöscht werden können. Protokolle werden nach vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres vernichtet, in dem der Zugriff erfolgt ist (Art. 7a Abs.3 Satz 3 AGPStG).

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.   Pfeil nach oben


Wahl

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: OK.Wahl

Verarbeitungstätigkeit: WBK - Wahlbenachrichtigungskarten

 

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Druck von Wahlbenachrichtigungskarten auf der Basis von sogenannten Wahlstapeln

 

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Auf Grund des LuPV-RZL-EWO Unterpunkt Basisleistung Wahlen

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Kategorie der betroffenen Personen:

 

1.) Bürger, die zu einer Wahl zugelassen sind und deshalb eine

Wahlbenachrichtigungskarte erhalten

           

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1.) Namen: Löschung nach Verarbeitung

2.) Anschrift: Löschung nach Verarbeitung

           

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: OK.Wahl

Verarbeitungstätigkeit: Vorbereitung und Abwicklung von Wahlen inklusive Wahlhelferverwaltung

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Vorbereitung und Abwicklung von Wahlen inklusive Wahlhelferverwaltung

 

 

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Art. 6 Abs. 4, Abs. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), § 12 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO), Art. 4 Abs. 1 Nr. 2, Art. 6 Bezirkswahlgesetz (BezWG) i.V.m. Art. 7

Abs. 4, Abs. 5 Landeswahlgesetz (LWG), §§ 5 bis 8 Landeswahlordnung (LWO),

  • § 9 Abs. 4, Abs. 5 Bundeswahlgesetz

(BWG), §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO), § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i. V.m. § 9 Abs. 4, Abs. 5 Bundeswahlgesetz

(BWG), §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

 

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG (FÜR WAHLSTATISTIK)

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayDSG-E i.V.m. Art. 56 GLKrWG, §94 GLKrWO

 

 

Bürgermeisterwahl, Oberbürgermeisterwahl, Landratswahl bei jeder Wahl Übermittlung des Wahlergebnisses

WEITERLEITUNG DER WAHLERGEBNISSE Bürgermeisterwahl, Oberbürgermeisterwahl: § 88 GLKrWO

Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften an Landratsamt;

kreisfreie Städte an Bayerisches Landesamt f. Statistik u. Datenverarbeitung; Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern zusätzlich an Bayerisches Landesamt

  1. Statistik u. Datenverarbeitung

Landratswahl: § 88 GLKrWO

Gemeinden an Wahlleiter der Landkreiswahl;

Landratsämter an Bayerisches Landesamt f. Statistik u. Datenverarbeitung

 

 

Landtags- und Bezirkswahl: §§ 58, 65, 69 LWO

Stimmkreisleiter

Wahlkreisleiter (nur bei Bezirkswahl) Landeswahlleiter (nur bei Landtagswahl)

 

Bundestagswahl: §§ 71, 76 BWO

Kreiswahlleiter Landeswahlleiter

VERÖFFENTLICHUNG DER WAHLERGEBNISSE Kommunalwahl § 92 i.V.m.§ 98 GLKrWO Bundestagswahl § 79 i.V.m. § 86 BWO

 

 

Kategorie der betroffenen Personen:

 

Wahlbewerber

Wahlhelfer

Ansprechpartner der Arbeitgeber von Wahlhelfern Ansprechpartner der Parteien / Wählergruppen von Wahlhelfern Nutzer des Verfahrens

           

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

KOMMUNALWAHL:

  • § 100 GLKrWO: bei Vernichtung der Wahlunterlagen, spätestens bei Ablauf der Wahl oder Amtszeit

 

LANDTAGS-/BEZIRKSWAHL:

  • § 90 LWO bzw. Art. 6 BezWG i.V.m. § 90 LWO: i. d. R. 60 Tage vor der Wahl des neuen Land- bzw. Bezirkstags

 

BUNDESTAGSWAHL:

  • § 90 BWO: i. d. R. 60 Tage vor der Wahl des neuen deutschen Bundestages

 

 

EUROPAWAHL:

  • § 83 EuWO: i. d. R. 60 Tage vor der Wahl des neuen Europäischen Parlaments

 

 

WAHLHELFER:

Die unter Punkt 3 -Art der gespeicherten Daten- unter den laufenden Nummern 6.1.1 bis 6.1.11 und 6.1.20 aufgeführten Daten dürfen für künftige Wahlen verarbeitet und genutzt werden, sofern der Wahlhelfer einer Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten nicht widerspricht. Er ist auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Die übrigen Daten (6.1.12 bis 6.1.19, 6.1.21 bis 6.2.9 und 6.4 bis 6.4.8) sind jeweils 4 Monate nach dem Wahltag zu löschen, soweit rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. (Siehe Verfahrenstätigkeit)

 

SACHBEARBEITER IM WAHLAMT:

Die unter Punkt 3 - Art der gespeicherten Daten - unter den laufenden Nummern 6.3 bis 6.3.9 sind nach einem Aufgabenwechsel oder nach dem Ausscheiden aus dem Dienst zu löschen (Siehe Verfahrenstätigkeit).

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.   Pfeil nach oben


 Bürgerserviceportel

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerserviceportal

Verarbeitungstätigkeit: Bürgerkonto / Servicekonto (Basisdienst des Bürgerservice-Portals)

           

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Das Bürgerkonto / Servicekonto dient zur Registrierung/Anmeldung am

Bürgerservice-Portal.

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Rechtsgrundlagen:

Artikel 6 Absatz 1 DSGVO

 

 

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

1 / eID-Serviceprovider / Registrierung und Anmeldung mit eID

2 / Melderegister

3 / berechtigte Teilnehmer im Portalverbund

.

 

 

Kategorie der betroffenen Personen:

Nutzer

 

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / ein Bürgerkonto / Servicekonto kann nur vom Nutzer gelöscht werden

2 / die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

Verfahren: Bürgerserviceportal

Verarbeitungstätigkeit: Postkorb (Basisdienst des Bürgerservice-Portals)

           

 

 

 

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

 

 

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Gemeinde Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

 

Frau Ursula Heller, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

Frau Nadine Semmler, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach

 

 

 

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

 

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Sicherer Empfang von Mitteilungen im Umfeld des Bürgerservice-Portals.

 

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:

Rechtsgrundlagen:

Artikel 6 Absatz 1 DSGVO

 

 

 

 

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Es werden nur Nachrichten empfangen.

 

 

 

Kategorie der betroffenen Personen:

Nutzer des Dienstes

 

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

  1. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

1 / ein Postkorb kann nur vom Nutzer gelöscht werden

2 / Nachrichten können nur vom Nutzer gelöscht werden

3 / die Löschung der Log-Dateien erfolgt gemäß dem Lösch-Konzept für das

Bürgerservice-Portal.

 

 

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie die Datenerhebung durch die Gemeindeverwaltung Steinach mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen:

Eine Nutzung des Dienstes ist nicht möglich.   Pfeil nach oben